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Wahrheitswidrige Behauptung eines Rechtsanwalts

 

OLG Koblenz-Entscheidung vom 25.01.01

Fundstelle: NJW 01, 1364

 

Sachverhalt

Um hinter das schreckliche Geheimnis von W zu kommen, begeben sich B, M und S in die Kanzleibibliothek, die nicht nur juristische Werke enthält. Schließlich findet S das entscheidende Buch: Das JUREMONICUM. Doch gerade als S das Buch öffnen will, klingelt es an der Kanzleitür: Ein völlig aufgelöster Mandant droht der Kanzlei eine Schadensersatzklage an. B habe ihm gesagt, daß Z keinerlei Ansprüche gegen ihn habe. Und jetzt das: Eine einstweilige Verfügung ist gegen ihn ergangen.

Sofort nimmt S die ganze Sache in die Hand und schafft es in den nächsten Tagen, die einstweilige Verfügung aus der Welt zu schaffen. Dabei stößt er auch auf ein Schreiben des gegnerischen Anwalts, der wahrheitswidrig vor Erlaß der einstweiligen Verfügung geschrieben hatte, daß es zahlreiche Gerichtsentscheidungen gäbe, die das Vorgehen des Z gerechtfertigt erscheinen lassen. Nachdem S (Schlafnix) in mehreren Nachtschichten festgestellt hat, daß solche Entscheidungen nicht existieren, überlegt er, Staatsanwalt D zu verständigen. Hat sich der Anwalt des Z eines versuchten Betrugs strafbar gemacht?

 

 

 

 

Lösung

ine Täuschung über Tatsachen liegt in einem objektiv irreführenden Verhalten. Rechtsausführungen eines Anwalts sind keine Tatsachen, wohl aber hier die Behauptung, es gäbe Urteile, die seine Ansicht stützen. Diese Behauptung war jedoch objektiv in keinster Weise geeignet, bei einem Richter einen Irrtum herbeizuführen. Jedem Richter obliegt die Pflicht, den ihm vorgetragenen Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Kein Richter wird seine Entscheidung auf eine angebliche Entscheidung stützen, deren Fundstelle nicht einmal angegeben wurde. Auf Grund der eigenverantwortlichen Rechtsermittlungspflicht kommt deshalb kein versuchter Betrug in Frage. Ohne Einfluß auf dieses Ergebnis ist es, daß die Behauptung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgte, denn die Intensität der rechtlichen Prüfung wird in diesem Verfahren nicht erleichtert.

Soweit der Anwalt gedacht haben sollte, sich mit der Angabe strafbar zu machen, handelt es sich lediglich um ein strafloses Wahndelikt.

 

Über die Decisions of the Week:

Diese Geschichtensammlung ist während meiner Promotion an der Uni Bayreuth entstanden und erzählt die Geschichte der Kanzleien R2DO und YO.

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