Um hinter das
schreckliche Geheimnis von W zu kommen, begeben sich B, M und
S in die Kanzleibibliothek, die nicht nur juristische Werke
enthält. Schließlich findet S das entscheidende Buch: Das
JUREMONICUM. Doch gerade als S das Buch öffnen will, klingelt
es an der Kanzleitür: Ein völlig aufgelöster Mandant droht
der Kanzlei eine Schadensersatzklage an. B habe ihm gesagt,
daß Z keinerlei Ansprüche gegen ihn habe. Und jetzt das:
Eine einstweilige Verfügung ist gegen ihn ergangen.
Sofort nimmt S die ganze Sache in die Hand und schafft es
in den nächsten Tagen, die einstweilige Verfügung aus der
Welt zu schaffen. Dabei stößt er auch auf ein Schreiben des
gegnerischen Anwalts, der wahrheitswidrig vor Erlaß der
einstweiligen Verfügung geschrieben hatte, daß es zahlreiche
Gerichtsentscheidungen gäbe, die das Vorgehen des Z
gerechtfertigt erscheinen lassen. Nachdem S (Schlafnix) in
mehreren Nachtschichten festgestellt hat, daß solche
Entscheidungen nicht existieren, überlegt er, Staatsanwalt D
zu verständigen. Hat sich der Anwalt des Z eines versuchten
Betrugs strafbar gemacht?
Lösung
ine Täuschung über Tatsachen liegt in einem objektiv irreführenden
Verhalten. Rechtsausführungen eines Anwalts sind keine Tatsachen,
wohl aber hier die Behauptung, es gäbe Urteile, die seine Ansicht
stützen. Diese Behauptung war jedoch objektiv in keinster
Weise geeignet, bei einem Richter einen Irrtum herbeizuführen. Jedem
Richter obliegt die Pflicht, den ihm vorgetragenen Sachverhalt in
rechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Kein Richter wird seine
Entscheidung auf eine angebliche Entscheidung stützen, deren
Fundstelle nicht einmal angegeben wurde. Auf Grund der
eigenverantwortlichen Rechtsermittlungspflicht kommt deshalb kein
versuchter Betrug in Frage. Ohne Einfluß auf dieses Ergebnis ist es,
daß die Behauptung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren
erfolgte, denn die Intensität der rechtlichen Prüfung wird in diesem
Verfahren nicht erleichtert.
Soweit der Anwalt gedacht haben sollte, sich mit der Angabe
strafbar zu machen, handelt es sich lediglich um ein strafloses
Wahndelikt.
Über die
Decisions of the Week:
Diese Geschichtensammlung ist
während meiner Promotion an der
Uni Bayreuth entstanden und
erzählt die Geschichte der
Kanzleien R2DO und YO.