Endlich
finden B, M und S die Zeit, wieder nach dem
Geheimnis von W zu forschen. Zu diesem Zweck
begeben sie sich in die Kanzleibibliothek und
schlagen das JUREMONICUM auf, das Handbuch
seltsamer juristischer Erscheinungen. Im
Inhaltsverzeichnis aufgeführt sind u.a.:
Wandelnder Palandt, rekurrierender Professor, Ö-Rechtler,
Strafrecht-für-gut-finder und unter
Vollmondgeschöpfen Twix-Man!! So groß die
Hoffnung auch ist, jetzt endlich mehr über W zu
erfahren, so groß ist auch die Enttäuschung,
als B und M feststellen müssen, daß W schneller
war. Die Seiten über Twix-Man wurden fein säuberlich
herausgetrennt! S hingegen ist in bisher
unbekannte Regionen der Bibliothek vorgestoßen
und hat eine interessante Entscheidung entdeckt:
K war als
Hauptschriftleiter bei der Deutschen Allgemeinen
Zeitung eingestellt worden und sollte diese im
nationalen Sinne führen. Der Eigentümer der
Zeitung stellte einige Zeit später den N, der
Mitglied der sozialdemokratischen Partei war, als
Stellvertreter des K ein. K kündigte außerordentlich,
weil er eine Zusammenarbeit mit einem
Sozialdemokraten als nicht vereinbar mit den
Zielen der Zeitung hielt und verlangte nach §
628 II BGB Schadensersatz. Lag ein außerordentlicher
Kündigungsgrund vor?
Lösung
Dem Eigentümer
einer Zeitung ist es grundsätzlich nicht versagt, einem
Hauptschriftleiter auch gegen dessen Willen einen
Stellvertreter an die Seite zu stellen. Er trägt schließlich
auch allein die wirtschaftliche Gefahr des Unternehmens.
Jedoch braucht sich der Hauptschriftleiter die Anstellung
eines Vertreters dann nicht mehr gefallen zu lassen, wenn
diese mit den bisher verfolgten politischen, künstlerischen
oder literarischen Richtungen der Zeitung unvereinbar ist
und dem Hauptschriftleiter deshalb eine Zusammenarbeit
mit dem neuen Arbeitnehmer nach verständiger Würdigung
der Sachlage nicht hinnehmbar ist.
Hier mußte
sich K die Einstellung des N gefallen lassen. Das
Reichsgericht befand, daß sozialdemokratisch und
national nicht notwendig Gegensätze seien. Die Zugehörigkeit
zur sozialdemokratischen Partei schließe Vaterlandsliebe
und nationales Denken und Fühlen nicht aus.
K kann
keinen Schadensersatz verlangen.
Über die
Decisions of the Week:
Diese Geschichtensammlung ist
während meiner Promotion an der
Uni Bayreuth entstanden und
erzählt die Geschichte der
Kanzleien R2DO und YO.