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Terminierung einer Familiensache

OLG München vom 10.12.99

Fundstelle: NJW 00, 748

 

Sachverhalt

allY, mittlerweile erfolgreiche Scheidungsanwältin, bekommt eines schönen Samstags Besuch von ihrer Freundin A. Nach einem längeren Gespräch über Männer kommt A aus für allY unerfindlichen Gründen auf den Gedanken, sich scheiden zu lassen. Da sie diesen Entschluß nur begrüßen kann - schließlich sind alle Männer ja bekanntlich für den Mülleimer - bietet allY auch prompt ihre Hilfe an und reicht folgenden Scheidungsantrag ein:

Die am 1.9.03 vor dem Standesamt Jammertal geschlossene Ehe wird geschieden und das ist auch gut so.

Ein Grund für die Scheidung ohne Einhaltung eines Trennungsjahres ist auch schnell gefunden. Schließlich ist es doch wirklich schlimm, wenn ein Mann Sprüche wie "Wenn es die Lebensaufgabe eines Mannes ist, ein Kind zu zeugen, einen Baum zu pflanzen und ein Haus zu bauen, dann ist es die Lebensaufgabe der Frau das Kind zu bekommen, den Baum zu gießen und das Haus zu putzen" von sich gibt. Der Richter ist von dieser Argumentation trotz des Charmes von allY nicht wirklich angetan - O-Ton allY: Der mochte mich einfach nicht. Als allY sich dann über Männer im allgemeinen ausläßt, findet sie beim gerade mit der Schreibhilfe flirtenden Richter wenig Beachtung: "Alle Männer seien Hunde, böse und gemein. Auch gingen sie immer fremd. So auch der Mann von A. Beweise habe sie keine, aber schließlich sei er ein Mann, das spreche ja wohl für sich. Unwiderlegbare Vermutung sei da das Stichwort (auch als  allY Mc K'sche Seitensprungtheorie bekannt)", meint sie.  

Das schlimmste aber stand allY noch bevor (Nein, ich meine nicht den 30.Geburtstag. Schließlich spielt die Geschichte in der Zukunft. Aber der 40.Geburtstag kommt bestimmt!): Der Richter legt den Termin für die nächste Verhandlung auf den 11.11. um 11.11 Uhr fest. Noch deutlicher kann er wohl kaum zeigen, was er von mir und dem Verfahren  hält, denkt sich allY und legt - allerdings ohne Erfolg - Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Da bleibt nur noch der Weg zu R1DO. Also nix wie hin zur Kanzlei und das natürlich wieder mit dem neuesten bedruckten T-Shirt (Invincible, Beautiful, Modest, Irresistible). Nach dem üblichen small-talk (kein Mann, kein Job, noch immer in Bayreuth - ja, ja, der Fluch machts möglich) kommt sie schnell auf das eigentliche Thema zu sprechen: Sie überlegt, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter einzureichen und zur Beurteilung der Erfolgaussichten kann ihr nur noch W in seiner Eigenschaft als Möchtegernseriösling weiterhelfen.

 

 

Lösung

Weder die Art und Weise der Terminierung  ... noch die Tatsache, dass die Bekl. deswegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter erhoben hat, können vom Standpunkt einer vernünftigen Partei Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters erwecken (§ 42 ZPO). Dass der abgelehnte Richter sich wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde so ärgert, dass er nicht mehr unbefangen sein kann, kann gerade bei der Art von Humor, die der Richter - ob passend oder unpassend bei der Terminierung gezeigt hat, ausgeschlossen werden.

Eine Terminierung auf den 11. 11. 11.10 Uhr wäre sicher auch von der Bekl. nicht beanstandet worden. Wenn sich der Richter dann einen kleinen Scherz erlaubt - auch wenn die Bekl. dies nicht so empfindet - und auf 11. 11 Uhr terminiert, so ist das für eine vernünftig denkende, gelassene Partei kein Grund, an der Unvoreingenommenheit des Richters in der Sache selbst zu zweifeln. Die Annahme, dass der Richter mit der Terminierung auf 11.11 Uhr die Bekl. veräppeln wollte, ihre Menschenwürde mit Füßen getreten hat und den Streit als närrisch empfindet - wie die Bekl. meint, ist abwegig. Derartige Überempfindlichkeiten können im Ablehnungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Etwas Humor, zumindest aber Gelassenheit, kann auch von den Streitparteien einer Familiensache erwartet werden.

PS: Wie immer hatte das T-Shirt von allY auch einen Aufdruck auf der Rückseite: "At least I was when I was young - a long long time ago". Zum Dank für den Rat bekommen  B, M und vor allem W von ihr ein Intelliskop:

B - Steinbock; M - Schütze; W - Wassermann

 (des Urheberrechts wegen nur als Link. Evtl. auch weil ich es nicht zu schreiben gewagt hätte, obwohl ja doch einiges zutrifft ... :-))

 

Über die Decisions of the Week:

Diese Geschichtensammlung ist während meiner Promotion an der Uni Bayreuth entstanden und erzählt die Geschichte der Kanzleien R2DO und YO.

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