allY,
mittlerweile erfolgreiche Scheidungsanwältin, bekommt eines
schönen Samstags Besuch von ihrer Freundin A. Nach einem längeren
Gespräch über Männer kommt A aus für allY
unerfindlichen Gründen auf den Gedanken, sich scheiden zu
lassen. Da sie diesen Entschluß nur begrüßen kann - schließlich
sind alle Männer ja bekanntlich für den Mülleimer - bietet allY
auch prompt ihre Hilfe an und reicht folgenden
Scheidungsantrag ein:
Die am
1.9.03 vor dem Standesamt Jammertal geschlossene Ehe wird
geschieden und das ist auch gut so.
Ein Grund für die Scheidung ohne
Einhaltung eines Trennungsjahres ist auch schnell gefunden.
Schließlich ist es doch wirklich schlimm, wenn ein Mann Sprüche wie "Wenn es die
Lebensaufgabe eines Mannes ist, ein Kind zu zeugen, einen Baum
zu pflanzen und ein Haus zu bauen, dann ist es die
Lebensaufgabe der Frau das Kind zu bekommen, den Baum zu
gießen und das Haus zu putzen" von sich gibt. Der
Richter ist von dieser Argumentation trotz des Charmes von allY
nicht wirklich angetan - O-Ton allY:
Der mochte mich einfach nicht. Als allY
sich dann über Männer im allgemeinen ausläßt, findet sie
beim gerade mit der Schreibhilfe flirtenden Richter wenig
Beachtung: "Alle Männer seien Hunde, böse und gemein.
Auch gingen sie immer fremd. So auch der Mann von A. Beweise
habe sie keine, aber schließlich sei er ein Mann, das spreche
ja wohl für sich. Unwiderlegbare Vermutung sei da das
Stichwort (auch als allY
Mc K'sche Seitensprungtheorie
bekannt)", meint sie.
Das schlimmste aber stand allY
noch bevor (Nein, ich meine nicht den 30.Geburtstag.
Schließlich spielt die Geschichte in der Zukunft. Aber der
40.Geburtstag kommt bestimmt!): Der Richter legt den Termin
für die nächste Verhandlung auf den 11.11. um 11.11 Uhr
fest. Noch deutlicher kann er wohl kaum zeigen, was er von mir
und dem Verfahren hält, denkt sich allY
und legt - allerdings ohne Erfolg - Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
Da bleibt nur noch der Weg zu R1DO. Also nix wie hin zur
Kanzlei und das natürlich wieder mit dem neuesten bedruckten T-Shirt
(Invincible, Beautiful, Modest, Irresistible). Nach dem
üblichen small-talk (kein Mann, kein Job, noch immer in
Bayreuth - ja, ja, der Fluch machts möglich) kommt sie schnell auf das eigentliche Thema zu
sprechen: Sie überlegt, einen Befangenheitsantrag gegen den
Richter einzureichen und zur Beurteilung der Erfolgaussichten
kann ihr nur noch W in seiner Eigenschaft als
Möchtegernseriösling weiterhelfen.
Lösung
Weder die Art und Weise der Terminierung
... noch die Tatsache, dass die Bekl. deswegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter erhoben hat, können vom Standpunkt einer vernünftigen Partei Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters erwecken (§ 42 ZPO). Dass der abgelehnte Richter sich wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde so ärgert, dass er nicht mehr unbefangen sein kann, kann gerade bei der Art von Humor, die der Richter - ob passend oder unpassend bei der Terminierung gezeigt hat, ausgeschlossen werden.
Eine Terminierung auf den 11. 11. 11.10 Uhr wäre sicher auch von der Bekl. nicht beanstandet worden. Wenn sich der Richter dann einen kleinen Scherz erlaubt - auch wenn die Bekl. dies nicht so empfindet - und auf 11. 11 Uhr terminiert, so ist das für eine vernünftig denkende, gelassene Partei kein Grund, an der Unvoreingenommenheit des Richters in der Sache selbst zu zweifeln. Die Annahme, dass der Richter mit der Terminierung auf 11.11 Uhr die Bekl. veräppeln wollte, ihre Menschenwürde mit Füßen getreten hat und den Streit als närrisch empfindet - wie die Bekl. meint,
ist abwegig. Derartige Überempfindlichkeiten können im Ablehnungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Etwas Humor, zumindest aber Gelassenheit, kann auch von den Streitparteien einer Familiensache erwartet werden.
PS: Wie immer hatte das T-Shirt
von allY auch
einen Aufdruck auf der Rückseite: "At least I was when
I was young - a long long time ago". Zum Dank für den
Rat bekommen B, M und vor allem W von ihr ein
Intelliskop: