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Graf Dracula - Namensrecht

LG München I

 

 

Sachverhalt

Seit einigen Tagen bemerken die wachsamen Augen des S eigenartige Verhaltensweisen an W. Zwar kam es in der Vergangenheit des öfteren vor, dass W's Handlungen Erstaunen hervorriefen. Doch die neuesten Taten des W entbehren jeder logischen Grundlage. So scheint W eine extreme Vorliebe für Knoblauch entwickelt zu haben. Sein Büro ist bestückt mit etlichen Knoblauchzehen. Auch macht sich seine bisher tief verborgene Eigenliebe bemerkbar. Er hat sich einen riesigen Standspiegel in sein Büro gestellt - scheinbar um sich jederzeit bewundern zu können. Nicht zu vergessen sind die fünf Kruzifixe, die seine Bürowände zieren. Also gut, denkt sich S. Wer weiß schon, was in W vorgeht? Vielleicht ist er ja auf einem Selbstfindungstrip oder durchlebt gerade eine Art vorgezogene midlife crisis oder aber er hat sich verliebt. Nach Ansicht seiner sehr geschätzten Kollegin allY führt der Zustand der Verliebtheit bei Männer zur extremer Verblödung. Solange W seinen Job ordnungsgemäß erledige und der Ruf der Kanzlei nicht beeinträchtigt werde, könne W tun und lassen was er wolle. Daher beschließt S tolerant und vor allem geduldig zu sein.
Eines Tages aber kommt W wie immer zu spät ins Büro, mit zwei Blutkonserven zu je 1 L in der Hand. Er geht zum kanzleieigenen Kühlschrank und stellt diese Blutkonserven hinein, direkt neben dem Vanillepudding des S. Das ist natürlich zuviel für den an vieles gewöhnten S. In seinem Gehirn schlagen seine Gedanken Purzelbäume. Ist W etwa ein Blutkonservendieb? Oder zapft er neuerdings Blut ab? Aber wessen Blut? Ist seine neue Freundin etwa Krankenschwester? Das wichtigste aber: Ist der Vanillepudding noch genießbar oder muss er etwa auf seinen Nachtisch verzichten?
S zitiert W sofort in sein Büro. B und M, die die Nr. 1 nie so aufgebracht erlebt hatten, eilen ebenfalls herbei. W solle auf der Stelle eine Erklärung abgeben. Wenn er glaube, S werde diese Skurilitäten weiterhin dulden, dann habe er sich geirrt. Welche Skurilitäten, denken sich B und M. Wie immer sind beide mit sich selbst und ihren meist erfolglosen Eroberungsstrategien beschäftigt gewesen, dass sie das ganze Geschehen um W nicht bemerkt haben.
Eingeschüchtert durch das barsche Auftreten des S, beginnt W wie ein Wasserfall zu quasseln - wieder ein ungewöhnliches Verhalten: Bei einem seiner zahlreichen Kneipentouren habe er eine Frau kennengelernt. Sie habe ihn sehr zur seiner Überraschung angesprochen. Soooo wunderschön sei sie, habe lange dunkle Haare, wunderschöne grau-grüne Augen - in denen man(n) sich verlieren könne - und natürlich eine fabelhafte Figur. Er habe gedacht, er träume. Sie hätten sich die ganze Nacht unterhalten. Um sich interessanter zu machen als er in Wirklichkeit sei, habe er natürlich gleich erwähnt, dass er ein sehr erfolgreicher Jurist sei. Zu seinem Erstaunen habe sie es bereits gewußt. Sie habe ihn eines Nachts, kurz nach Mitternacht, zufällig die Kanzlei verlassen sehen und seit dem ginge er ihr nicht mehr aus dem Sinn. Ja, er! Er habe sich wie auf einer Wolke gefühlt. Dann habe sie ihm noch von ihrem armen Vater erzählt, der
Probleme mit dieser neumodischen Technologie habe. Internet nenne man das Medium wohl, in dem ihr Vater immer wieder auf seinen Namen stoße, und dies obwohl er doch niemanden den Gebrauch erlaubt habe. Könnte er ihr da nicht eventuell helfen, habe sie ihn mit ihren, ihn schrecklich wahnsinnig machenden Blicken gefragt. Natürlich habe er zugesagt, allein um diesen Engel wiederzusehen. Daher hätten sie sich für heute Nacht in der Kanzlei verabredet. Und plötzlich sei sie verschwunden. Dabei hätte er noch gerne mit ihr gefrühstückt. Er habe nämlich Erdbeermarmelade, na die aus der Werbung, in seinem Kühlschrank stehen.
S versteht immer noch nicht. Da hat allY wohl recht. W ist verliebt und dreht in Folge dessen durch. Unter den neidischen Blicken des B, der von Frauen (wenn überhaupt) nur auf dem e-mail-Wege angesprochen wird, fährt W in seinen Ausführungen fort. Als er in
dieser Nacht sehr zu seinem Leidwesen alleine in seiner Wohnung angekommen sei, habe er noch lange über diese geheimnisvolle Frau nachgedacht. So habe sie die ganze Zeit über nichts getrunken. Außerdem hätte sie zwar schöne weiße Zähne, doch ihre Schneidezähne seien so ungewöhnlich lang gewesen. Auch habe sie eine sehr blasse Haut gehabt, so als ob Sonnenstrahlen nie ihr schönes Gesicht gestreichelt hätten. Ihre Lieblingsfarbe sei rot und sie habe auch ständig seinen Hals berührt. Zwar habe ihm das Gefallen, aber er habe sich das im nachhinein nicht erklären können. Schließlich habe sie unbedingt erst nach Einbruch der Dämmerung (wegen juristischer Beratung) in die Kanzlei kommen wollen. Da er in Bayern Abitur gemacht hätte, könne er eins und eins zusammenzählen: sie sei eine Blutsaugerin. Er habe diese Nacht ein date mit einer Vampirin und müsse auf alles vorbereitet sein ...

... love can change everythink, it can make you cry, it can make
you FLY ...

Bleibt noch über den Namen des Vaters der von W Angebeten zu spekulieren. Verraten wird er da sicher nichts mehr. Also: Wie sieht es mit einer Namensrechtsverletzung im Internet aus, wenn auf einer Seite der Begriff "Graf Dracula" verwendet wird und der Name des Vaters Ottomar Rodolphe Vlad Dracul ist?

 

 

Lösung

Die Entscheidung im Volltext liegt mir noch nicht vor. Daher nur der Link.

presented by allY and jOhn

 

 

Über die Decisions of the Week:

Diese Geschichtensammlung ist während meiner Promotion an der Uni Bayreuth entstanden und erzählt die Geschichte der Kanzleien R2DO und YO.

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