Am nächsten Morgen macht sich allY
an die Arbeit: sie möchte ihre Kanzleigründung so
schnell wie möglich über die Bühne bringen. Schließlich
besteht die Gefahr, dass S sich umentscheiden könnte. Als
allererstes bucht sie einen 10-tägigen Urlaub für S in der
Karibik uns setzt den verblüfften S am gleichen Tag ins
Flugzeug. Er soll sich erholen und mit viel Energie zurückkommen.
Sie werde sich um alles andere kümmern. Zwar wird es ein
teurer Urlaub, aber das ist allY
egal, denn zahlen tut sie ja
nicht. Wieso hat sie sich denn die Ermächtigung für das
Kanzleikonto R2DO geben lassen? Am darauffolgenden Tag läßt
sie sich von ihrem zukünftigen Vermieter ihrer neuen Kanzleiräume
den Mietvertrag aushändigen. Die Kanzleiräume hatte sie seit
geraumer Zeit schon ins Auge gefasst. Sie ist davon überzeugt,
dass die neue Kanzlei auch dem S zusagen wird. Wenn nicht,
dann spielt es auch keine große Rolle. Denn Hauptsache ist,
dass diese ihr gefallen.
Mit dem Mietvertrag in der Hand, besucht sie die drei Herren
der Kanzlei R2DO. Irgendwer muss den Mietvertrag ja überprüfen,
bevor sie ihre Unterschrift drunter setzt. In der Kanzlei
angekommen, ist sie ziemlich verwundert, da alle drei Herren
anwesend sind. Gleich beruft sie eine kleine Versammlung ein.
B, W und M können ihre Überraschung über die neue
Nachricht, sie würde jetzt eine neue Kanzlei mit jemanden
zusammen gründen, kaum verbergen. B ist hocherfreut über
diese Nachricht. Denn nun müsse er sie und ihr unendliches
Gejammer nicht jeden Tag in seiner Kanzlei ertragen. Auch W
ist begeistert. Keine allY
wird ihn nunmehr tagtäglich mit
neugierigen Fragen nerven. Nach M's Meinung wurde es Zeit,
dass allY endlich mal arbeitet. Keiner kommt dabei auf die
Idee zu fragen, wen sie sich denn als Partner ausgesucht habe.
Da alle es kaum erwarten können, sie nicht mehr zu sehen,
bittet sie um die Mithilfe bei der Kanzleigründung. Alle
sagen -wieder zu großer Verwunderung von allY- zu, ohne dass
sie ihre Überredungskünste einsetzen muss. Dabei hatte sie
extra für diesen Teil ihres Plans einen Minirock angezogen.
Sie gibt den Mietvertrag B. Er solle ihn sich ansehen. Nichts
lieber als das denkt sich B und geht sogleich in sein Büro. W
wird mit der Ausarbeitung eines Partnerschaftsvertrages
beauftragt. Auch er macht sich gleich an die Arbeit. Für M
hat sie sich was angenehmes ausgedacht. M hat nämlich letztes
Jahr in einem Verfahren einen Innenarchitekten vertreten,
wobei als
Honorar nicht Geld, sondern die Einrichtung seiner Wohnung
vereinbart worden war. Dazu war es nur noch nicht gekommen, da
diese Vereinbarung den S damals sehr entzürnt hatte. Wieso
sollte S nicht von dieser Vereinbarung profitieren? Sie
schmeichelt M und lobt seinen guten Geschmack. Sie könne sich
keinen besseren zur
Einrichtung ihrer Kanzlei vorstellen. M, der sich von Frauen
gerne anhimmeln läßt, beginnt zu schweben. Er scheint es
noch nicht begriffen zu haben, dass Frauen ihm nur dann
schmeicheln, wenn sie ihn ausnutzen wollen, denkt sich allY.
Natürlich, so M, würde er seine Kreativität benutzen, um
ihre Kanzlei zu gestalten. Nur er
habe im Moment keine Zeit, denn er müsse sich schließlich um
die arme Frau T kümmern. Er könne aber seinen Freund, einen
Innenarchitekten, bitten, dies für ihn zu übernehmen. Schließlich
schulde er ihm noch etwas. Genau das wollte allY
natürlich hören.
Auch M macht sich an die Arbeit.
Wenn ich schon mal hier bin,
denkt sich allY, dann kann ich doch auch gleich die
Mandantendateien mitnehmen. Schließlich war S der einzige,
der diese kannte. Die anderen werden es daher kaum merken. Sie
haben ja nicht mal die Abwesenheit von S gemerkt, obwohl die
Anzahl der unbearbeiteten Akten eigentlich darauf schließen
lassen müsste. Naja, die Klügsten sind die drei nie gewesen,
trotz der guten juristischen Kenntnisse.
Nach fünf Tagen ist alle Arbeit getan. Der
Partnerschaftsvertrag liegt zur Unterschrift bereit. Den
Mietvertrag hat allY
bereits, auch im Namen des S,
unterschrieben und dem Vermieter zurückgeschickt. Von ihrer
anfänglichen Begeisterung für den Innenarchitekten (so
attraktiv er auch sein mag, er ist Skorpion und als solcher
passt er einfach nicht), ist nur die Begeisterung für die
Einrichtung der Kanzleiräume geblieben.
W war es wenig später
vorbehalten, die Einladung zur Kanzleieröffnung den anderen
Kanzleimitgliedern vorzulesen.
"YO - Was soll das für ein komischer Kanzleiname
sein?"
Gelächter
"Wer sich wohl in nächster Zeit ihr Gejammere
anhören muß?"
Gelächter
"Ob die Mandanten wohl begeistert sind von den
Häckeldecken?"
Gelächter
"Da hat Sie uns doch wirklich auch noch einen
Buchstaben geklaut!"
Gelächter
W wird blaß "Und nicht nur das, auch die Person
dahinter......".
kein Gelächter
M, der kurz vor diesen Eröffnungen mit dem Lösen eines
Falles beschäftigt war oder zumindest damit, sich zu
überlegen, welche Fragen er diesbezüglich S stellen könnte,
ist verzweifelt. Soll das bedeuten, er müsse in Zukunft
richtig arbeiten. Das könne doch alles gar nicht wahr sein!
Schnell haben B und M den Schuldigen für den Schritt von S
ausgemacht: W müsse an allem Schuld sein! Er müsse S
verärgert haben. Da bringe es ihm auch gar nichts, wenn er zu
den Vorwürfen schweige. Denn wer nicht redet, habe bestimmt
etwas zu verbergen. W versucht zu retten, was zu retten ist
und verweist auf neue psychologische Studien, die festgestellt
haben, daß Männer an einem Tag nur eine bestimmte Anzahl von
Wörtern sprechen und dann einfach verstummen. Manch ein
Wortvorrat sei eben schon durch die Benutzung eines
Voice-Control-Weckers aufgebraucht, meint er entschuldigend...
Am nächsten Tag gibt M das neue Kanzleischild in Auftrag:
R2DO3: R2DO ohne O! So hört es sich wenigstens noch danach
an, als habe man expandiert!
Ach ja, da war noch der Fall von M. Ist es grob fahrlässig, ein
Stoppschild zu missachten?
Lösung
Die suchen Sie hier
vergebens. Aber das hätten Sie sich auch denken können! Erinnern Sie
sich! S ist im Urlaub. Wer hätte da den Fall lösen sollen? Doch
nicht B, M oder W! Aber keine Sorge: S bleibt nicht für immer im
Urlaub!
presented
by allY
and jOhn
Über die
Decisions of the Week:
Diese Geschichtensammlung ist
während meiner Promotion an der
Uni Bayreuth entstanden und
erzählt die Geschichte der
Kanzleien R2DO und YO.