Links & Law - Information about legal aspects of search engines, linking and framing

Hyperlink & Search Engine Law News  Decisions & Court Documents Worldwide Legal Resources (Hyperlink & Search Engine Law Articles) Linking Law Cases Search Engine Law Publications by Dr. Stephan Ott Technical    Background

 

Missachten eines Stoppschildes

KG vom 12.12.00

Fundstelle: MDR 01, 748 f

 

Sachverhalt

Eigentlich wäre für Frau T ein Tag zur Freude. Zum dritten mal jährt sich der Tag, an dem sie das Schreiben, das ihr das gelungene Bestehen ihres 2.Examens mitteilte, bekommen hat. Und was sie alles in diesen drei Jahren alles erlebte. Vier Ehemänner und jede Menge Spaß, die ihr die Scheidungen machten. Doch irgendetwas scheint in ihrem Leben dennoch zu fehlen. Immer diese innere Leere, der Eindruck, sie würde etwas vermissen.

Nach einigem Nachdenken und einige Baileys später muß sie sich eingestehen, dass sie nicht einen Mann an ihrer
Seite, sondern das Gefühl, sich Scheiden zu lassen, regelrecht vermißt. Die unwahrscheinlich befreiende
Empfindung danach, endlich wieder Solo zu sein und mit W, S und allY jeden Samstag ins Kino gehen zu können. Das verdutzte Gesicht ihrer Ehemänner, als sie ihnen mit einem Lächeln auf den Lippen den Scheidungsgrund mitteilte, nein, das möchte sie in ihrem Leben nicht vermisst haben. Eigentlich sollte das ja jeder einmal, nein
besser mehrmals in seinem Leben mitgemacht haben. Aber das ist alles schon so lange her. Die letzte Scheidung liegt nun schon 5 Wochen zurück und Frau T muß zugeben, dass sie ein Problem hat:
Sie ist scheidungssüchtig.

Einen Scheidungsgrund zu finden, dürfte ihr auch bei ihrem fünften Ehemann nicht besonders schwer fallen, da ist sie sich ganz sicher, völlig unabhängig davon, wer der Auserwählte letztlich sein würde. Es kommt schließlich nicht darauf an, wen sie heiratet, sondern dass sie überhaupt heiratet. Sie war ja schließlich auch schon sehr einfaltsreich bei ihren ersten 4 Scheidungen als es um die Gründe ging. Ja, das waren halt noch Zeiten, als sie großen
Respekt vor dem Institut der Ehe hatte. Da war sie noch so unerfahren. Eine Ehe sollte dann doch für ewig halten. Sie dachte sich, wenn sie schon mal einen Mann hatte, dann würde sie ihn doch auch behalten wollen. Wie gut, dass das Leben sie eines besseren belehrt hatte. Denn ein ganzes Leben lang nur mit einem Mann
verheiratet zu sein ohne die Möglichkeit der Scheidung genutzt zu haben wäre ein verschenktes Leben.

Ein Blick in ein Lexikon unter dem Stichwort "Sucht" brachte Frau T der Lösung ihrer Probleme auch nicht weiter:
Definition
Sucht wird definiert als «unbeherrschbares Verlangen eines Menschen, sich eine bestimmte Substanz immer wieder zuzuführen oder eine bestimmte Tätigkeit immer wieder aufzunehmen, obwohl er sich selbst oder anderen dadurch schadet.»

Der Begriff Sucht lässt sich auf das Wort siech = krank zurückführen und meint zugleich Erkrankungen der Seele (Eifersucht, Scheidungssucht) und körperliche Krankheiten (Zittern nach übermässigem Genuß von Baileys).

Die Sucht wird in unterschieden in stoffgebundene Sucht (hierzu gehören Abhängigkeit von Zigaretten, Hustensäften etc.) und nicht stoffgebundene Sucht (zum Beispiel Abhängigkeit von Männern). In der Umgangssprache wird der Begriff Sucht in vielfältiger Weise benutzt. Wer kennt aus dem Fernsehen nicht die vermeintlich typische Hausfrau mit ihrer Putzsucht. Wer sich ständig TV-Sendungen wie Ally McBeal ansieht, kann auch fernsehsüchtig werden. Diese süchtigen Fehlhaltungen führen in der Regel nicht zu Abhängigkeiten und wirken sich nicht zerstörend auf die Gesundheit aus. 

Demgegenüber kommt den nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten wie beispielsweise der Scheidungssucht eine wachsende Bedeutung zu. Auch Arbeit, Decissions of the week, WWM-Spiele oder Kinobesuche können in unbefriedigenden Lebenssituationen oder bei Konflikterleben der Betäubung dienen und süchtig machen. Es kommt dabei zu einem leidenschaftlichen Tun bis hin zur Besessenheit, die zu Kontaktstörungen, Isolation und zur sozialen Desintegration führen können. Im schlimmsten Fall werden Geschichten über einen geschrieben. Wird der Süchtige an der Ausübung seiner Sucht gehindert, kann es zu Unruhezuständen, Gereiztheit, allgemeiner Überaktivität oder sogar zu Angstzuständen kommen.



Eine Flasche Baileys später ließ Frau T die gute alte Zeit noch einmal an sich vorbeiziehen:

Sie einfach bei Ally stören, nein, das kann keiner Ehe gut tun. Und dann auch noch gerade bei der Szene, als allY in der Bar "Come what may" zu singen angefangen hatte. Das hätte sie für nichts in der Welt verpassen wollen. Erst recht nicht wegen eines Mannes.


Und erst ihr zweiter Ehemann. Nicht nur, dass er sich schon bald als Bayern München Fan geoutet hätte, was ja an sich schon Grund für eine Scheidung gegeben hätte, nein, er musste auch jedes noch so unwichtige Spiel seiner Mannschaft vor dem Fernseher verfolgen. Das Champions League Endspiel war es wohl, als es zum entgültigen Zerwürfnis kam. Als ob der Zweck einer Ehe nur aus Fernsehen bestünde. Sie würde ja schließlich auch
immer jede andere Tätigkeit mit ihrem Ehemann dem Fernsehgenuß vorziehen. Ganz egal, was gerade lief. Nie sei ihr eine Sendung wichtiger als der eigene Mann gewesen. Das müsse dann umgekehrt auch der Mann so sehen. Das sei doch nur zu verständlich.

Der Grund für ihre dritte Ehe war nicht etwa der, dass sie den Mann geliebt hätte. Nein, heiraten wegen Liebe war doch kein sachlicher Grund. Es war sein Auto, das Frau T so faszinierte. Ein traumhafter Jaguar ... Und was macht die Nr. 3? Er überläßt ihr dieses Auto nicht. Welchen Grund hatte sie da noch, weiter mit diesem Mann verheiratet zu sein? Eine Art Wegfall der Geschäftsgrundlage also. Bei ihrer Scheidung ließ sie sich damals von M vertreten und er schaffte es tatsächlich, durch sein Gelaber Nr. 3 dazu zu bewegen, den Jaguar als eine Art Scheidungsentschädigung Frau T zu überlassen. 


Bei Nr.4 war ihr es eigentlich schon egal, wen sie heiratet. Hauptsache jemanden, von dem man sich später wieder scheiden lassen kann. Da kam ihr Herr S (nicht der aus R2DO) gerade recht. Da wusste sie schon vorher über
seine Macken hinreichend Bescheid. Nur Herr S hatte es ihr besonders leicht gemacht. Sie mußte gar nicht lange nach einem Scheidungsgrund suchen. Leider, dabei machte gerade das doch so viel Spaß! Eine Woche
nach der Hochzeit ließ er sich im Ehebett mit seiner relativ häßlichen Sekretärin erwischen, gab sich nicht mal Mühe seinen Seitensprung zu verheimlichen. Frau T hätte ihm in ihrer grenzenlosen Güte und unstillbarem Verlangen, einen Scheidungsgrund selber zu finden, verziehen, wäre diese Frau nicht so häßlich gewesen. Wenn er sie betrügen will, dann hätte er es doch mit einer schönen, attraktiven Frau tun sollen. Und seine Antwort auf diesen Einwand war auch noch unverständlich. Er habe nur intellektuelle Befriedigung gesucht oder war es doch eher Befriedigung auf intellektuelle Art? Eine Scheidung war unvermeidlich.



Frau T weiß keinen Rat mehr. Wie soll sie von dieser Sucht wegkommen? Daher beschließt sie am nächsten Morgen, M um Rat zu fragen, schließlich hatte sie ihn auch vor einiger Zeit bei seinem größten Problem geholfen: Auf ihren Rat hin war M für einige Zeit Mitglied der anonymen Frauenversteher geworden. Anfänglich war M zwar etwas über das Ziel hinausgeschossen und kurzzeitig auf Platz 2 der Fettnäpfchen-Weltrangliste geklettert (Platz 1
wird uneinholbar seit Jahren von einer Person besetzt gehalten), doch mittlerweile scheint M sein Problem im Griff zu haben.


Frau T trifft M auch tatsächlich in der Kanzlei an. Obwohl er gerade dabei ist, Pläne für eine
Rückwerbung des S zu machen, nimmt er sich Zeit für sie. Ihr zu helfen, erscheint ihm erfolgreicher zu sein als gegen allY anzutreten, die in der Gunst des S steht. Nach Schilderung ihres Problems sieht M nur eine Möglichkeit, Frau T zu helfen, auch wenn das mit einem persönlichen Opfer verbunden ist. Er muß sie heiraten und von ihrer
Scheidungssucht kurieren. Er ist doch wirklich ein perfekter Mann und sooo verständnisvoll. Von ihm wird sie sich daher nie scheiden lassen wollen. Eine schnelle Heirat muss es sein. M erinnert sich, dass allY bei einem ihrer Besuche eine Broschüre über Las Vegas da gelassen hatte. Gab es was schöneres als eine Blitzhochzeit in Las Vegas? Schnell ist ein Flug nach Las Vegas gebucht und noch viel schneller wird es ernst für die beiden.
Sie lassen sich in einer kleinen Kapelle von einem als Elvis verkleideten Priester trauen. Er singt auch noch "Love me Tender" für die beiden frisch vermählten und ab gehts in die Hochzeitsuite... 

Aber was wird die Ehe von M und M (Frau T)  bringen? Viele, viele bunte Smarties?

Only time will tell ........or even worse: S

Ach ja, B, W und vor allem M haben es unter Einsatz aller zulässigen Hilfsmittel geschafft, den Fall der Vorwoche zu lösen. Ob dazu auch ein Ferngespräch in die Karibik notwendig wurde, konnte leider bisher nicht ermittelt werden. 

:-) für den, den es angeht

 

 

Lösung

Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Der auf Zahlung einer Entschädigung i.H.d. Reparaturkosten gerichteten Klage (§§ 1 ff. 1. V. m. § 12 Nr. 1 II e VVG § 13 AKB) ist stattzugeben, weil die Beklagte nicht  infolge grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfalls (§ 61 VVG ) leistungsfrei geworden ist. ...

Allerdings ist davon auszugehen, dass das Stoppschild für den Kläger hinreichend deutlich sichtbar war. Hiermit allein ist aber noch nicht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu begründen, weil die Nichtbeachtung eines Stoppschildes nicht generell der Missachtung einer Rotlicht ausstrahlenden Verkehrsampel gleichzuachten ist (anders wohl OLG Oldenburg RuS 1995, 42 [43] dabei jedoch abstellend auf ein 100 m zuvor angebrachtes, deutlich sichtbares Hinweisschild sowie auf eine deutliche Fahrbahnmarkierung der vorfahrtsberechtigten kreuzenden Straße - und RuS 1997, 324 [325] dabei jedoch abstellend auf ein Vorwegweiserschild mit einem Stoppzeichen sowie auf eine Ankündigung durch ein Vorfahrtgewährschild mit dem Zusatz "Stopp 100 m"; für fraglich gehalten: OLG Hamm v. 16.10.1992 20 U 125/92, VersR 1993, 826 [827] = OLGR Hamm 1993, 107; v. 7.5.1993 - 20 U 341/92, NZV 1993, 480; dahingestellt lassend: OLG Zweibrücken v. 12.7.1991 1 U 30/91, VersR 1993, 218), weil der durch das Rotlicht hervorgerufene optische Signaleffekt bei einem Stoppschild trotz dessen auffallender Form und der roten Signalfarbe nicht in gleichem Maß gegeben ist. Von der Rspr. werden daher zur Beantwortung der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist, die weiteren Umstände des Verkehrsgeschehens herangezogen. Grobe Fahrlässigkeit wird dann angenommen, wenn der Versicherungsnehmer außer dem Stoppschild noch andere Warnhinweise nicht beachtet hat, wie zusätzliche Hinweis- und Gebotszeichen (Geschwindigkeitsbeschränkung: OLG Zweibrücken v. 12.7.1991 - 1 U 30/91, VersR 1993, 218; Darstellung der vorfahrtsberechtigten kreuzenden Straße auf einem Vorwegweiserschild: OLG Hamm v. 7.5.1993 - 20 U 341/92, NZV 1993, 480; OLG Oldenburg RuS 1995, 42 [43]; RuS 1997, 324; OLG Nürnberg v. 4.5.1995 - 8 U 307/95; v. 21.12.1995 - 8 U 2423/93, NJW-RR 1996, 988; eine bei Annäherung deutlich optisch sichtbare Vorfahrtsberechtigung der kreuzenden Straße: OLG Hamm v. 16.10.1992 - 20 U 125/92, VersR 1993, 826 [827] = OLGR Hamm 1993, 107; OLG Oldenburg RuS 1995, 42 [43]) oder wenn auch am linken Straßenrand ein Stoppschild aufgestellt gewesen ist, so dass die Situation der bevorrechtigten Straße wenigstens unmittelbar vor dieser deutlich vor Augen geführt worden ist. Derartige zusätzliche Zeichen oder Schilder haben hier indessen nicht vorgelegen. Vielmehr fuhr der Kläger, aus einer vorfahrtberechtigten Bundesstraße kommend, eine innerstädtische Straße entlang und näherte sich einer wie die Lichtbilder erkennen lassen - Kreuzung mit einer ebenso breiten, nur durch das am rechten Fahrbahnrand aufgestellte Stoppschild als bevorrechtigt bezeichneten, sonst aber nicht weiter herausgehobenen Straße. Zwar durfte er sich als Ortsunkundiger, der die etwas gebogen verlaufende Straße mit besonderer Aufmerksamkeit zu befahren hatte, nicht darauf verlassen, dass im Verlaufe der optisch als Nebenstraße eines Wohnviertels erscheinenden Straße nicht unmittelbar vor einer Kreuzung ein Stoppschild auftauchen werde. Wenn aber der Kläger angenommen hat, er befinde sich noch in den Nebenstraßen des Wohnviertels und es gelte die Regel, dass nur die von rechts kommenden Fahrzeuge vorfahrtsberechtigt seien, so hält sich sein Fehlverhalten noch im Rahmen des von der Beklagten bei Abschluss der Kaskoversicherung kalkulierten Nachlässigkeitsrisikos. ...

 

presented by allY and jOhn

 

 

Über die Decisions of the Week:

Diese Geschichtensammlung ist während meiner Promotion an der Uni Bayreuth entstanden und erzählt die Geschichte der Kanzleien R2DO und YO.

Übersicht

 

 

 

 

Masthead/Curriculum Vitae
Copyright © 2002-2008 Dr. Stephan Ott 

All Rights Reserved.

 

Google