Eigentlich
wäre für Frau T ein Tag zur Freude. Zum dritten
mal jährt sich der Tag, an dem sie das
Schreiben, das ihr das gelungene Bestehen ihres 2.Examens
mitteilte, bekommen hat. Und was sie alles in
diesen drei Jahren alles erlebte. Vier Ehemänner
und jede Menge Spaß, die ihr die Scheidungen
machten. Doch irgendetwas scheint in ihrem Leben
dennoch zu fehlen. Immer diese innere Leere, der
Eindruck, sie würde etwas vermissen.
Nach einigem Nachdenken und einige Baileys später
muß sie sich eingestehen, dass sie nicht einen
Mann an ihrer
Seite, sondern das Gefühl, sich Scheiden zu
lassen, regelrecht vermißt. Die unwahrscheinlich
befreiende
Empfindung danach, endlich wieder Solo zu sein
und mit W, S und allY jeden Samstag ins Kino
gehen zu können. Das verdutzte Gesicht ihrer
Ehemänner, als sie ihnen mit einem Lächeln auf
den Lippen den Scheidungsgrund mitteilte, nein,
das möchte sie in ihrem Leben nicht vermisst
haben. Eigentlich sollte das ja jeder einmal,
nein
besser mehrmals in seinem Leben mitgemacht haben.
Aber das ist alles schon so lange her. Die letzte
Scheidung liegt nun schon 5 Wochen zurück und
Frau T muß zugeben, dass sie ein Problem hat:
Sie ist scheidungssüchtig.
Einen Scheidungsgrund zu finden, dürfte ihr auch
bei ihrem fünften Ehemann nicht besonders schwer
fallen, da ist sie sich ganz sicher, völlig
unabhängig davon, wer der Auserwählte letztlich
sein würde. Es kommt schließlich nicht darauf
an, wen sie heiratet, sondern dass sie überhaupt
heiratet. Sie war ja schließlich auch schon sehr
einfaltsreich bei ihren ersten 4 Scheidungen als
es um die Gründe ging. Ja, das waren halt noch
Zeiten, als sie großen
Respekt vor dem Institut der Ehe hatte. Da war
sie noch so unerfahren. Eine Ehe sollte dann doch
für ewig halten. Sie dachte sich, wenn sie schon
mal einen Mann hatte, dann würde sie ihn doch
auch behalten wollen. Wie gut, dass das Leben sie
eines besseren belehrt hatte. Denn ein ganzes
Leben lang nur mit einem Mann
verheiratet zu sein ohne die Möglichkeit der
Scheidung genutzt zu haben wäre ein verschenktes
Leben.
Ein Blick in ein Lexikon unter dem Stichwort
"Sucht" brachte Frau T der Lösung
ihrer Probleme auch nicht weiter:
Definition
Sucht
wird definiert als «unbeherrschbares
Verlangen eines Menschen, sich eine
bestimmte Substanz immer wieder zuzuführen
oder eine bestimmte Tätigkeit immer
wieder aufzunehmen, obwohl er sich selbst
oder anderen dadurch schadet.»
Der Begriff
Sucht lässt sich auf das Wort siech =
krank zurückführen und meint zugleich
Erkrankungen der Seele (Eifersucht,
Scheidungssucht) und körperliche
Krankheiten (Zittern nach übermässigem
Genuß von Baileys).
Die Sucht
wird in unterschieden in stoffgebundene
Sucht (hierzu gehören Abhängigkeit von
Zigaretten, Hustensäften etc.) und nicht
stoffgebundene Sucht (zum Beispiel Abhängigkeit
von Männern). In der Umgangssprache wird
der Begriff Sucht in vielfältiger Weise
benutzt. Wer kennt aus dem Fernsehen
nicht die vermeintlich typische Hausfrau
mit ihrer Putzsucht. Wer sich ständig TV-Sendungen
wie Ally McBeal ansieht, kann auch
fernsehsüchtig werden. Diese süchtigen
Fehlhaltungen führen in der Regel nicht
zu Abhängigkeiten und wirken sich nicht
zerstörend auf die Gesundheit aus.
Demgegenüber
kommt den nicht stoffgebundenen Abhängigkeiten
wie beispielsweise der Scheidungssucht
eine wachsende Bedeutung zu. Auch Arbeit,
Decissions of the week, WWM-Spiele
oder Kinobesuche können in
unbefriedigenden Lebenssituationen oder
bei Konflikterleben der Betäubung dienen
und süchtig machen. Es kommt dabei zu
einem leidenschaftlichen Tun bis hin zur
Besessenheit, die zu Kontaktstörungen,
Isolation und zur sozialen Desintegration
führen können. Im schlimmsten Fall
werden Geschichten über einen
geschrieben. Wird der Süchtige an der
Ausübung seiner Sucht gehindert, kann es
zu Unruhezuständen, Gereiztheit,
allgemeiner Überaktivität oder sogar zu
Angstzuständen kommen.
Eine Flasche Baileys später ließ Frau T die
gute alte Zeit noch einmal an sich vorbeiziehen:
Sie einfach bei Ally stören, nein, das kann
keiner Ehe gut tun. Und dann auch noch gerade bei
der Szene, als allY in der Bar "Come what
may" zu singen angefangen hatte. Das hätte
sie für nichts in der Welt verpassen wollen.
Erst recht nicht wegen eines Mannes.
Und erst ihr zweiter Ehemann. Nicht nur, dass er
sich schon bald als Bayern München Fan geoutet hätte,
was ja an sich schon Grund für eine Scheidung
gegeben hätte, nein, er musste auch jedes noch
so unwichtige Spiel seiner Mannschaft vor dem
Fernseher verfolgen. Das Champions League
Endspiel war es wohl, als es zum entgültigen
Zerwürfnis kam. Als ob der Zweck einer Ehe nur
aus Fernsehen bestünde. Sie würde ja schließlich
auch
immer jede andere Tätigkeit mit ihrem Ehemann
dem Fernsehgenuß vorziehen. Ganz egal, was
gerade lief. Nie sei ihr eine Sendung wichtiger
als der eigene Mann gewesen. Das müsse dann
umgekehrt auch der Mann so sehen. Das sei doch
nur zu verständlich.
Der Grund für ihre dritte Ehe war nicht etwa
der, dass sie den Mann geliebt hätte. Nein,
heiraten wegen Liebe war doch kein sachlicher
Grund. Es war sein Auto, das Frau T so
faszinierte. Ein traumhafter Jaguar ... Und was
macht die Nr. 3? Er überläßt ihr dieses Auto
nicht. Welchen Grund hatte sie da noch, weiter
mit diesem Mann verheiratet zu sein? Eine Art
Wegfall der Geschäftsgrundlage also. Bei ihrer
Scheidung ließ sie sich damals von M vertreten
und er schaffte es tatsächlich, durch sein
Gelaber Nr. 3 dazu zu bewegen, den Jaguar als
eine Art Scheidungsentschädigung Frau T zu überlassen.
Bei Nr.4 war ihr es eigentlich schon egal, wen
sie heiratet. Hauptsache jemanden, von dem man
sich später wieder scheiden lassen kann. Da kam
ihr Herr S (nicht der aus R2DO) gerade recht. Da
wusste sie schon vorher über
seine Macken hinreichend Bescheid. Nur Herr S
hatte es ihr besonders leicht gemacht. Sie mußte
gar nicht lange nach einem Scheidungsgrund suchen.
Leider, dabei machte gerade das doch so viel Spaß!
Eine Woche
nach der Hochzeit ließ er sich im Ehebett mit
seiner relativ häßlichen Sekretärin erwischen,
gab sich nicht mal Mühe seinen Seitensprung zu
verheimlichen. Frau T hätte ihm in ihrer
grenzenlosen Güte und unstillbarem Verlangen,
einen Scheidungsgrund selber zu finden,
verziehen, wäre diese Frau nicht so häßlich
gewesen. Wenn er sie betrügen will, dann hätte
er es doch mit einer schönen, attraktiven Frau
tun sollen. Und seine Antwort auf diesen Einwand
war auch noch unverständlich. Er habe nur
intellektuelle Befriedigung gesucht oder war es
doch eher Befriedigung auf intellektuelle Art?
Eine Scheidung war unvermeidlich.
Frau T weiß keinen Rat mehr. Wie soll sie von
dieser Sucht wegkommen? Daher beschließt sie am
nächsten Morgen, M um Rat zu fragen, schließlich
hatte sie ihn auch vor einiger Zeit bei seinem größten
Problem geholfen: Auf ihren Rat hin war M für
einige Zeit Mitglied der anonymen Frauenversteher
geworden. Anfänglich war M zwar etwas über das
Ziel hinausgeschossen und kurzzeitig auf Platz 2
der Fettnäpfchen-Weltrangliste geklettert (Platz
1
wird uneinholbar seit Jahren von einer Person
besetzt gehalten), doch mittlerweile scheint M
sein Problem im Griff zu haben.
Frau T trifft M auch tatsächlich in der Kanzlei
an. Obwohl er gerade dabei ist, Pläne für eine
Rückwerbung des S zu machen, nimmt er sich Zeit
für sie. Ihr zu helfen, erscheint ihm
erfolgreicher zu sein als gegen allY anzutreten, die in der
Gunst des S steht. Nach Schilderung ihres
Problems sieht M nur eine Möglichkeit, Frau T zu
helfen, auch wenn das mit einem persönlichen
Opfer verbunden ist. Er muß sie heiraten und von
ihrer
Scheidungssucht kurieren. Er ist doch wirklich
ein perfekter Mann und sooo verständnisvoll. Von
ihm wird sie sich daher nie scheiden lassen
wollen. Eine schnelle Heirat muss es sein. M
erinnert sich, dass allY bei einem ihrer Besuche
eine Broschüre über Las Vegas da gelassen hatte.
Gab es was schöneres als eine Blitzhochzeit in
Las Vegas? Schnell ist ein Flug nach Las Vegas
gebucht und noch viel schneller wird es ernst für
die beiden.
Sie lassen sich in einer kleinen Kapelle von
einem als Elvis verkleideten Priester trauen. Er
singt auch noch "Love me Tender" für
die beiden frisch vermählten und ab gehts in die
Hochzeitsuite...
Aber was wird die Ehe von M und M (Frau T)
bringen? Viele, viele bunte Smarties?
Only time will tell ........or even worse: S
Ach ja, B, W und vor
allem M haben es unter Einsatz aller zulässigen
Hilfsmittel geschafft, den Fall der Vorwoche zu lösen.
Ob dazu auch ein Ferngespräch in die Karibik
notwendig wurde, konnte leider bisher nicht
ermittelt werden.
:-) für den, den es
angeht
Lösung
Die zulässige Berufung des
Klägers ist begründet. Der auf Zahlung einer Entschädigung
i.H.d. Reparaturkosten gerichteten Klage (§§ 1 ff. 1. V.
m. § 12 Nr. 1 II e VVG § 13 AKB) ist stattzugeben, weil
die Beklagte nicht infolge grob fahrlässiger
Herbeiführung des Unfalls (§ 61 VVG ) leistungsfrei
geworden ist. ...
Allerdings ist davon auszugehen, dass das Stoppschild für
den Kläger hinreichend deutlich sichtbar war. Hiermit
allein ist aber noch nicht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
zu begründen, weil die Nichtbeachtung eines
Stoppschildes nicht generell der Missachtung einer
Rotlicht ausstrahlenden Verkehrsampel gleichzuachten ist
(anders wohl OLG Oldenburg RuS 1995, 42 [43] dabei jedoch
abstellend auf ein 100 m zuvor angebrachtes, deutlich
sichtbares Hinweisschild sowie auf eine deutliche
Fahrbahnmarkierung der vorfahrtsberechtigten kreuzenden
Straße - und RuS 1997, 324 [325] dabei jedoch abstellend
auf ein Vorwegweiserschild mit einem Stoppzeichen sowie
auf eine Ankündigung durch ein Vorfahrtgewährschild mit
dem Zusatz "Stopp 100 m"; für fraglich
gehalten: OLG Hamm v. 16.10.1992 20 U 125/92, VersR 1993,
826 [827] = OLGR Hamm 1993, 107; v. 7.5.1993 - 20 U 341/92,
NZV 1993, 480; dahingestellt lassend: OLG Zweibrücken v.
12.7.1991 1 U 30/91, VersR 1993, 218), weil der durch das
Rotlicht hervorgerufene optische Signaleffekt bei einem
Stoppschild trotz dessen auffallender Form und der roten
Signalfarbe nicht in gleichem Maß gegeben ist. Von der
Rspr. werden daher zur Beantwortung der Frage, ob grobe
Fahrlässigkeit anzunehmen ist, die weiteren Umstände
des Verkehrsgeschehens herangezogen. Grobe Fahrlässigkeit
wird dann angenommen, wenn der Versicherungsnehmer außer
dem Stoppschild noch andere Warnhinweise nicht beachtet
hat, wie zusätzliche Hinweis- und Gebotszeichen (Geschwindigkeitsbeschränkung:
OLG Zweibrücken v. 12.7.1991 - 1 U 30/91, VersR 1993,
218; Darstellung der vorfahrtsberechtigten kreuzenden
Straße auf einem Vorwegweiserschild: OLG Hamm v. 7.5.1993
- 20 U 341/92, NZV 1993, 480; OLG Oldenburg RuS 1995, 42
[43]; RuS 1997, 324; OLG Nürnberg v. 4.5.1995 - 8 U 307/95;
v. 21.12.1995 - 8 U 2423/93, NJW-RR 1996, 988; eine bei
Annäherung deutlich optisch sichtbare
Vorfahrtsberechtigung der kreuzenden Straße: OLG Hamm v.
16.10.1992 - 20 U 125/92, VersR 1993, 826 [827] = OLGR
Hamm 1993, 107; OLG Oldenburg RuS 1995, 42 [43]) oder
wenn auch am linken Straßenrand ein Stoppschild
aufgestellt gewesen ist, so dass die Situation der
bevorrechtigten Straße wenigstens unmittelbar vor dieser
deutlich vor Augen geführt worden ist. Derartige zusätzliche
Zeichen oder Schilder haben hier indessen nicht
vorgelegen. Vielmehr fuhr der Kläger, aus einer
vorfahrtberechtigten Bundesstraße kommend, eine innerstädtische
Straße entlang und näherte sich einer wie die
Lichtbilder erkennen lassen - Kreuzung mit einer ebenso
breiten, nur durch das am rechten Fahrbahnrand
aufgestellte Stoppschild als bevorrechtigt bezeichneten,
sonst aber nicht weiter herausgehobenen Straße. Zwar
durfte er sich als Ortsunkundiger, der die etwas gebogen
verlaufende Straße mit besonderer Aufmerksamkeit zu
befahren hatte, nicht darauf verlassen, dass im Verlaufe
der optisch als Nebenstraße eines Wohnviertels
erscheinenden Straße nicht unmittelbar vor einer
Kreuzung ein Stoppschild auftauchen werde. Wenn aber der
Kläger angenommen hat, er befinde sich noch in den
Nebenstraßen des Wohnviertels und es gelte die Regel,
dass nur die von rechts kommenden Fahrzeuge
vorfahrtsberechtigt seien, so hält sich sein
Fehlverhalten noch im Rahmen des von der Beklagten bei
Abschluss der Kaskoversicherung kalkulierten Nachlässigkeitsrisikos.
...
presented
by allY
and jOhn
Über die
Decisions of the Week:
Diese Geschichtensammlung ist
während meiner Promotion an der
Uni Bayreuth entstanden und
erzählt die Geschichte der
Kanzleien R2DO und YO.