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Ausweichmanöver vor Kleintier

OLG Hamm 

Fundstelle: MDR 01, 1051 f.

 

Sachverhalt

Zum Jahresanfang begibt M sich zur Kanzlei YO. Er will schließlich  den Kontakt zu S nicht abreißen lassen, er hofft ja noch immer auf seine Rückkehr. Dazu nimmt er es sogar in Kauf, allY über den Weg zu laufen. Zu seinem Glück ist diese gerade dabei, Frühstück zu besorgen. Da S noch mit einem Telefongespräch beschäftigt ist, wandert er etwas durch die perfekt ausgestatten Kanzleiräume. Sein Blick fällt auf den Schreibtisch von allY. Dutzende Akten - "Sicher nur Zierde, damit S denkt, sie arbeite" -,  Frühstücksreste - "Mit irgend etwas muß sie S ja schließlich herumbekommen haben" -, Zeitungsartikel aus dem Jahr 2013,  "2013 !!!!" Neugierig greift M zur Zeitung:

Erster Klonjurist Deutschlands

Am 21.9.2013 wurde in Ansbach ein Jurist namens Dolly geboren, der einige Monate später zum berühmtesten Juristen aller Zeiten werden sollte: Erstmals in der Geschichte war es gelungen, eine exakte "genetische Kopie" eines Juristen, einen Klon, herzustellen.
Der Hintergrund für dieses Experiment, das die Biotechnologie revolutionierte, war dabei auch ein kommerzieller: Das Forscherteam rund um den Wissenschaftler Dr. Zweigebirge hatte in Zusammenarbeit mit der Pharmafirma "Monster AG" nach alternativen Verfahren gesucht, um gentechnisch manipulierte Juristen einfacher und billiger reproduzieren zu können. Die damals erstmals erfolgreich angewandte Methode beruhte auf der Verschmelzung des Zellkerns einer Zelle von einem erwachsenen Juristen mit einer Eizelle, aus der die Erbsubstanz entfernt worden war. 

Das erstaunlichste Phänomen für den Laien besteht sicherlich in der Tatsache, daß bei dieser Klontechnik die Befruchtung einer Eizelle durch eine Samenzelle nicht mehr erforderlich ist, um neues Leben zu erzeugen. Der Grund hierfür liegt in einer Umgehung des natürlichen Vorgangs. Während Ei- und Samenzelle für sich genommen nur je die Hälfte der erforderlichen Chromosomen aufweisen, sind diese in jeder einzelnen Körperzelle bereits vereint. Bringt man diese "Information" also in einem "Kurzschlußverfahren" in eine Eizelle ein und ist man weiter in der Lage, diese zur Teilung zu bewegen, ist der Effekt derselbe wie bei dem natürlichen Befruchtungsvorgang.

Klone sind aus diesem Grund auch identische Kopien lebender Organismen, die in der Regel bei der geschlechtlichen Vermehrung nicht entstehen. Die einzige Ausnahme davon sind eineiige Mehrlinge. 

Doch zurück zum Klonjuristen Dolly. Vom praktischen Standpunkt stellt sich jedem sofort die Frage, wozu das Klonen von Juristen eigentlich gut sein soll, wo es doch genügend Juristen auf der Welt gibt, die ihre Gattung freudig und freiwillig auf natürlichem Wege fortpflanzen?  Es gibt ein zentrales Problem, wenn man Fälle mit Hilfe fähiger Juristen gewinnen will. Es gibt nur wenige von dieser Art. Würde man sich hier auf die natürliche Fortpflanzung verlassen, dann wäre zumindest jeder zweite Nachfahre, nämlich die Frauen, für den angestrebten Zweck unbrauchbar: Sie würden sich bei der Fallbearbeitung mehr auf ihre Gefühle verlassen denn auf solide Rechtskenntnisse "Der tat mir einfach leid. Da habe ich ihm mehr zugesprochen"....

In der Wissenschaft hingegen sind geklonte Juristen nicht unbedingt sinnvoll. Denn anders als in der juristischen Praxis kommt es dort nicht auf identische Falllösungen, sondern auf Kreativität an, da nur so langfristig die wissenschaftliche Diskussion gesichert werden kann. Die Schaffung ausschließlich geklonter Einheitsjuristen könnte sich daher eines Tages als verhängnisvoller Irrweg erweisen.

Dessen ungeachtet dürfen aber Klon-Experimente am Juristen - anders als beim Tier - nicht allein unter dem Gesichtspunkt des Sinns und "Nutzens" diskutiert und beurteilt werden. Im Falle der Erzeugung menschlichen Lebens mit dem ausschließlichen Zweck der Rechtsberatung wird aber ganz offensichtlich eine sensitive, kritische Grenze überschritten. Denn in diesem Fall wird menschliches Leben nicht erzeugt oder gezeugt, damit nach neun Monaten ungestörter Entwicklung ein neuer Mensch entsteht. Sein Leben wird vielmehr von vornherein instrumentalisiert, sein Schicksal ist unausweichlich vorprogrammiert. Er wird sein Leben zwischen verstaubten Büchern verbringen. 

Die Frage ist weiter: Warum sollten wir diese komplizierte Art der Fortpflanzung wählen? Nach einigem Drumherumreden brachte es Dr. Zweigebirge auf den Punkt: "Niemand bringt wirklich den Mut auf, es zu sagen... Wenn wir bessere Juristen machen könnten, indem man Gene hinzufügt, so frage ich, warum sollten wir es nicht tun?" Wer wolle schon einen "durchschnittlichen Juristen", wenn es möglich sei, diesen in seinem Embryonalstadium durch Veränderungen im Erbgut "besser" auszustatten? Sei es nicht die Pflicht der potentiellen zukünftiger Mandanten, sicherzustellen, daß ihr Jurist "den optimalen Start ins Leben" erhalte, die "bestmöglichen Gene" besitze, möglichst lange lebe und auch nach 30 Jahren keinerlei Alterserscheinungen zeige? 

Doch das Klonen hat auch seine Nachteile. So ähnelt der Vorzeigejurist "Dolly" genetisch nicht seinen gleichjährigen Altersgenossen, sondern dem älteren Juristen, aus dessen Zellen er geklont wurde. Das berichten Forscher um "Dolly-Schöpfer" Dr. Zweigestein. Dolly hat demzufolge kürzere Telomere als gleichaltrige Juristen, die auf natürlichem Weg zur Welt gekommen sind. Telomere sind spezielle DNA-Abschnitte an den Enden der Chromosomen, der Träger des Erbgutes. Diese Abschnitte sollen das Erbgut vor dem Abbau schützen. Sie verkürzen sich mit jeder Zellteilung. Durch die Verkürzung läßt das Vermögen der Zelle nach, sich zu teilen, sie altert. Dolly war aus der Zelle eines damals vierzigjährigen Juristen geklont worden. 

«Dolly» ist nicht normal. Freunde und Verwandte hatten dies schon immer vermutet. Dr. Zweigebirge ist der erste Wissenschaftler, der das zugibt. Er ist fett und übergewichtig, was bei Juristen normalerweise nicht in diesem Ausmaß vorkommt. Auch klonierte Blondinen werden übergewichtig. Irgendetwas, das wir noch nicht verstehen und molekular beschreiben können, läuft nicht normal. Der vernünftige Schluss aus unseren heutigen Kenntnissen ist der, dass das Reprogrammieren von 30 000 Genen ein ineffizienter Prozess ist.

In Großbritannien sind die Politiker jetzt trotzdem weiter gegangen und haben das Klonen von Betriebswirten zu Forschungszwecken gestattet.

(Anmerkung des Verfassers: Hoffen wir, daß das nicht wirklich alles einmal wahr wird. Nicht nur wegen Dolly. Denn so viele von Klonen herangebrachte Fälle kann nicht einmal S lösen!)

M ist verwirrt! Woher hat allY nur eine Zeitung aus dem Jahr 2013? Sicherlich wieder nur ein übler Scherz! 

Nach seinem Gespräch mit S wartet Arbeit auf M, als er wieder zurück in der Kanzlei ist. B, zur Zeit im Trainingslager hatte ihm durch A ausrichten lassen, daß er sich einmal schlau machen solle, ob es eine Versicherung einem übel nimmt, wenn man versucht, in einer Kurve einer Schildkröte auszuweichen und dabei stürzt. A, die sich begeistert darüber zeigt, daß B der Schildkröte das Leben gerettet hat, kann sich das nicht vorstellen. Liegt Sie richtig?

 

 

 

Lösung

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Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer die Aufwendungen ersetzt verlangen, die er den Umständen nach für geboten halten durfte, wenn sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens gemacht wurden.

Der Kläger ist nach rechts ausgewichen, um den Zusammenstoß mit dem von links kommenden Tier zu vermeiden, also um den Eintritt des vorstehenden Versicherungsfalls abzuwenden. Nach den Umständen durfte er diese Ausweichmaßnahme jedenfalls ohne grobe Fahrlässigkeit für geboten halten. Es hat sich allerdings die Erkenntnis durchgesetzt, dass durch einen Zusammenstoß mit kleinen Tieren, etwa einem Kaninchen, Hasen oder auch Fuchs an einem Pkw regelmäßig nicht solche Schäden zu erwarten sind, die ein gefahrenträchtiges Ausweichmanöver rechtfertigen könnten, von dem größere Schäden drohen (vgl. statt vieler BGH v. 18.12. 1996 - IV ZR 321/95, MDR 1997, 348 = VersR 1997, 351 = r+s 1997, 98; OLG Hamm r+s 1994, 167; OLG Köln r+s 1992, 295). Diese Erkenntnisse können aber keineswegs uneingeschränkt auf den drohenden Zusammenstoß eines Motorrades mit einem kleinen Tier übertragen werden (anders LG Halle r+s 1998, 57; offen gelassen in OLG Hamm r+s 1994, 167). Der Sachverständige hat in einleuchtender Weise ausgeführt, dass jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Motorrad sich in Kurvenfahrt und demgemäß in Schräglage befindet, die große Gefahr des seitlichen Wegrutschens besteht, wenn das Vorderrad ein Kleintier erfasst und überrollt. Ob das bei Geradeausfahrt in gleicher Weise gilt, steht hier nicht zur Debatte.

Wegen der drohenden Gefahr durfte der Kläger das von ihm eingeleitete Ausweichmanöver für erforderlich halten; dies umso mehr, als es nach den Ausführungen des Sachverständigen auch fast gelungen wäre und letztlich nur daran gescheitert ist, dass der Kläger mit dem rechten Fuß an einem Leitplankenpfosten hängen geblieben und dadurch schließlich doch noch zu Fall gekommen ist.

 

presented by allY and jOhn

 

 

Über die Decisions of the Week:

Diese Geschichtensammlung ist während meiner Promotion an der Uni Bayreuth entstanden und erzählt die Geschichte der Kanzleien R2DO und YO.

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