Ein
Freitag Vormittag bei YO und kein Frühstück für
S. Seit einigen Tagen schon muss S ohne das alltägliche
Frühstück mit allY
auskommen. Denn allY ist
beleidigt, weil S ohne ihr Wissen eine
Kontaktanzeige in ihrem Namen aufgab, was an sich
nett gemeint war - nur hat sich bisher niemand
auf die Anzeige gemeldet. Leider hatte S auch
noch B von der Kontaktanzeige und dessen Erfolg
berichtet, der diese Geschichte genüßlich
weitererzählte. Natürlich ist allY
wütend.
Nicht nur, dass S für einige Zeit auf das
gemeinsame Frühstück verzichten muss, sondern
auch auch sein neues Auto. Zur Wiedergutmachung
seines Fehlers hat sich allY
bereit erklärt, seinen neuen Mercedes E-Klasse für
einen Monat auszuleihen. Und heute hat sie ihm
auch noch ein wichtiges Mandantengespräch
entzogen. Na hoffentlich wird sie den Mandanten
nicht verscheuchen, denkt sich S und verläßt
schlecht gelaunt die Kanzlei. Er kann nicht
verstehen, wieso sich diese Frau so aufregt. Er
wollte ihr mit der Kontaktanzeige eine kleine
Freude bereiten. Und das ist also der Dank. Wie hätte
er denn ahnen können, dass sich kein Mann auf
die Anzeige meldet? (Anmerkung
des Opfers: Na, eigentlich hätte man sich das
schon denken können :-)Die Anzeige stand übrigens nicht
unter der Rubrik "Weiblich, ledig, alt sucht")
Ein
kleiner Fehler und schon hat sie all die langen
Stunden (Anmerkung des Opfers:
Stunden, ich wünschte es wären nur Stunden
....) vergessen, in denen er ihrem
Gejammer über ihr schreckliches Leben geduldig
zuhörte. Er braucht Ablenkung. Also entschließt
er sich, R2DO3 zu besuchen. Da er sein Auto
zwangsweise an allY
verliehen hat, ist er auf öffentliche
Verkehrsmittel angewiesen. Nie hätte er sich
gedacht, eines Tages Bus fahren zu müssen. Das
Leben steckt doch voller unerwarteter Ereignisse.
Versunken in Gedanken, vergisst er, einen
Fahrschein zu lösen. Wie der Zufall es will,
wird er natürlich kontrolliert. Was für eine
Schande für einen erfolgreichen Anwalt wie er
einer ist! (Anmerkung
des Opfers: Dann beim nächsten Mal doch wieder
der Kanzleihubschrauber)
Bei R2DO3 trifft er nur M an, der gerade seinen nächsten
Urlaub plant. B ist auf der Suche nach einem
originellen Geburtstagsgeschenk für seine
Freundin (wird wohl viel Zeit in Anspruch nehmen).
W dagegen nimmt einen Gerichtstermin wahr. S
klagt M sein Leid. Diese Frauen! Er werde nicht
schlau aus ihnen! (Anmerkung
des Opfers: Mit M über solche Dinge zu sprechen
heißt den Bock zum Gärtner machen, oder?) Mehr
als sich entschuldigen könne er ja nicht. M ist
hoch erfreut über die Krise bei YO. Er habe
schon immer gewußt, dass allY
ein aussichtsloser Fall sei. Außerdem sei sie
sehr unprofessionell, wenn sie ihren privaten Ärger
beruflich "auslebt". S erkennt sofort,
was M vorhat. M möchte allY
schlecht machen, damit er denkt, er habe mit dem
Verlassen von R2DO3 einen Fehler gemacht. Schade,
denkt S, dass ich M nicht einfach mein Herz
ausschütten kann ohne dass er irgendein eigennütziges
Ziel verfolgt!
In diesem Augenblick klingelt sein Handy. Es ist
Frau X, seine Verabredung für Samstag Abend. Sie
sei bereits heute in der Stadt und würde ihn
gerne zum Mittagessen einladen. Sie habe in der
Kanzlei angerufen und allY
habe ihr gesagt, er könne sich heute den Rest
des Tages frei nehmen. Vor lauter Ärger über
allY hatte er Frau X total
vergessen. Dabei freut er sich schon seit zwei
Wochen auf die Verabredung mit dieser tollen
Frau, die ihm übrigens allY
vorgestellt hatte...
M muß sich in der Zwischenzeit
um eine Klage in eigener Sache kümmern. Er hatte
einen Gerichtstermin in Nürnberg genau geplant:
Eine Woche vorher war er mit "Fly and Jump"
für nur 50 Cents nach Sibirien geflogen. Was er
dort wollte, wußte er selber nicht ganau.
Hauptsache billig! Und ein Fallschirm spart die
Flughafengebühren. Nach einem eisigen Urlaub war
er am Tag der Verhandlung pünktlich wieder über
Frankfurt abgesprungen und hätte auch seinen
Anschlußflug nach Nürnberg erwischt. Nur war
bei der Maschine in der Nacht zuvor die
Versiegelung aufgebrochen worden und der
Bundesgrenzschutz mußte die Maschine untersuchen.
Deshalb kam M nicht zur Verhandlung und will nun
die Fluggesellschaft verklagen.
Lösung
Aus den Gründen: Die Kl. haben einen
Anspruch auf Zahlung von 4331,88 DM gern. § 325
1 1 BGB. Da die Vorschriften des
Luftverkehrsgesetzes eine Regelung bezüglich des
Ausgleichs von Verspätungsschäden nicht
enthalten, finden die allgemeinen Vorschriften
des BGB Anwendung. Die Leistung aus dem
gegenseitigen Vertrag ist der Bekl. nachträglich
unmöglich geworden, da der Flug nicht starten
konnte. Ein Luftbeförderungsvertrag ist ein
absolutes Fixgeschäft, da der Luftfrachtführer
die Beförderung zu einer bestimmten Zeit
schuldet und der Fluggast das Interesse an einer
Beförderung bei großer Verspätung verliert (BGHZ
60, 14 = NJW 1973, 318; OLG Düsseldorf, NJW-RR
1997, 930).
Die Bekl. hat die Unmöglichkeit zu vertreten. Es
obliegt der Bekl., dafür Sorge zu tragen, dass
ihre Flugzeuge in der Weise vor dem Zugriff
unbefugter Dritter geschützt werden, dass
ausgeschlossen werden kann, dass das
Sicherheitssiegel aufgebrochen wird. Es fällt in
die Organisationsgewalt der Bekl., geeignete Maßnahmen
zu ergreifen, um beispielsweise für eine
geeignete nächtliche Bewachung ihrer Flugzeuge
zu sorgen.
Durch den Ausfall des Flugs ist den Kl. eine 13/10
Verbandlungsgebühr gern. § 31 1 Nr. 2 i. V. mit
§ 11 14 BRAGO unter Zugrundelegung eines
Streitwerts von 170000 DM, somit ein Betrag in Höhe
von 3386,50 DM entgangen. Die gesetzliche
Umsatzsteuer können die Kl. hierauf nicht als
Schadensersatz verlangen, da ihnen insoweit ein
Schaden nicht entsteht.
Für die Fahrt nach Nürnberg und zurück können
die Kl. unter Zugrundelegung einer
Kilometerpauschale von 0,52 DM Fahrtkosten für
insgesamt 1130 km geltend machen. Es war nicht
ausgeschlossen, dass die Kl. innerhalb von
viereinhalb Stunden das OLG in Nürnberg hätte
erreichen können. Es hätte vielmehr möglicherweise
ein Mitverschulden ihrerseits darin erblickt
werden können, dass sie nicht versucht hätte,
den Termin wahrzunehmen und hierdurch einerseits
gegenüber ihrer Mandantin den Anwaltsvertrag
nicht ordnungsgemäß erfüllt hätte und
andererseits den Ausfall der Gebühren, der dann
von vornherein zu Lasten der Bekl. gegangen wäre,
in Kauf genommen hätte.
presented
by allY
and jOhn
Über die
Decisions of the Week:
Diese Geschichtensammlung ist
während meiner Promotion an der
Uni Bayreuth entstanden und
erzählt die Geschichte der
Kanzleien R2DO und YO.