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Kennzeichnung von Lebensmitteln - Weinbergschnecken

LG Mainz vom 15.11.2001

Fundstelle: NJW 2002, 1055 f.

 

Sachverhalt

 In der im Oktober 2005 erschienen Ausgabe des Kanzleiführers 2005/2006 erschien folgende Darstellung über die Kanzlei R2DO3:

"Immerhin: Sie haben noch kein Aquarium im Wartezimmer stehen! Sonst stimmt nichts mehr. S hat die Kanzlei im letzten Jahr verlassen und zusammen mit allY McK eine neue Kanzlei gegründet. Was R2DO3 geblieben ist, ist die herrliche Lage der Kanzlei innerhalb eines Parkgeländes. Was, in aller Welt, in die Anwälte B, M und vor allem W gefahren sein mag, dass sie diese Talfahrt zugelassen haben, mögen andere ergründen. Uns verging bereits bei der ersten Begegnung - Konfrontation wäre der passendere Ausdruck - die Freude an einen Rechtsstreit. Solch eine Mischung aus Unseriosität und Unzuverlässigkeit erlebt der Rechtssuchende sonst allenfalls, wenn ihm der nach einem Schafkopfabend leere Geldbeutel zu einem geprüften Rechtsunkundigen treibt.

Und die Rechtsberatung wurde zum Abenteuer. Nach der Schilderung des Sachverhalts erklärte W, er müsse sich bzgl. dieser Rechtsfrage erst schlau machen. Das könne aber nicht sofort geschehen. Dazu müsse man vermutlich auch einmal das Gesetz studieren und das fiele nicht in seinen Kompetenzbereich. Er versprach aber eine umfassende Auskunft. Auf die Frage, bis wann man mit dieser rechnen könne, erhielten wir als Antwort, er werde sich sehr bald damit beschäftigen. Der Fall hätte Priorität. Leider haben wir, während wir auf M warteten, ein Gespräch mit B überhört, in dem er ihm mitteilte, man könne doch Mandanten nicht die Wahrheit sagen. Man wolle sie ja nicht enttäuschen. Hauptsache, man hat sie erst einmal an die Kanzlei gebunden. Je länger die Wartezeit auf die Auskunft, desto länger bleiben sie Mandanten. Er habe sowieso keine Lust auf den Fall und genug andere Sachen zu tun. Man könne die Mandanten ja in einigen Monaten einmal anrufen und einige Ausreden für die Verzögerung erfinden. Darin sei er schließlich nicht ganz ungeübt.

Wenn wundert es jetzt noch, dass auch M uns nach einer Entsetzenspause nicht mit fundierten Rechtskenntnissen beeindruckte, sondern dies mit einer Informationsbroschüre aus Ansbach tun wollte. Wir sollten uns überlegen, ob wir die Klage nicht in dieser wunderbaren Stadt erheben wollen. Rote Ampeln bei der Anfahrt wären im Service inbegriffen, wurde uns mitgeteilt.

Ob wir noch einmal wiederkommen werden, wissen wir nicht. Kürte unser Guide einen "Absteiger des Jahres", R2DO3 wäre leider unser Spitzenkanditat."

Der Bericht löst Entsetzen in der Kanzlei R2DO3 aus. Sind wir wirklich so schlimm? Das stimmt doch alles so nicht. Da gibt es nur noch eine Lösung: Den Herausgeber des Kanzleiführers verklagen. Schließlich verlieren wir keine Klagen und dann haben wir magenta auf weiß, dass der Bericht  nur aus unzutreffenden Aussagen besteht.

Anderenorts, während die Krisensitzung bei R2DO3 in vollem Gange ist, findet ein brisantes Gespräch statt: "Wir sollten jetzt endlich losschlagen!" "Und das schnell, sonst gibt es bald nichts mehr zu übernehmen. Die Ablenkungsmanöver waren alle erfolgreich, aber jetzt müssen wir endlich zur Sache kommen. Die Website ist als erstes dran!"...

 

 

Lösung

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....kommt erst im nächsten Teil. Wer weiß, vielleicht verliert ja R2DO3 wirklich...

 

presented by allY and jOhn

 

 

Über die Decisions of the Week:

Diese Geschichtensammlung ist während meiner Promotion an der Uni Bayreuth entstanden und erzählt die Geschichte der Kanzleien R2DO und YO.

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