Kennzeichnung von
Lebensmitteln - Weinbergschnecken
LG Mainz vom 15.11.2001
Fundstelle: NJW 2002, 1055 f.
Sachverhalt
In der im Oktober 2005 erschienen Ausgabe des Kanzleiführers
2005/2006 erschien folgende Darstellung über die Kanzlei R2DO3:
"Immerhin: Sie haben noch kein Aquarium im Wartezimmer
stehen! Sonst stimmt nichts mehr. S hat die Kanzlei im letzten
Jahr verlassen und zusammen mit allY McK eine neue Kanzlei
gegründet. Was R2DO3 geblieben ist, ist die herrliche Lage
der Kanzlei innerhalb eines Parkgeländes. Was, in aller Welt,
in die Anwälte B, M und vor allem W gefahren sein mag, dass
sie diese Talfahrt zugelassen haben, mögen andere ergründen.
Uns verging bereits bei der ersten Begegnung - Konfrontation wäre
der passendere Ausdruck - die Freude an einen Rechtsstreit.
Solch eine Mischung aus Unseriosität und Unzuverlässigkeit
erlebt der Rechtssuchende sonst allenfalls, wenn ihm der nach
einem Schafkopfabend leere Geldbeutel zu einem geprüften
Rechtsunkundigen treibt.
Und die Rechtsberatung wurde zum Abenteuer. Nach der
Schilderung des Sachverhalts erklärte W, er müsse sich bzgl.
dieser Rechtsfrage erst schlau machen. Das könne aber nicht
sofort geschehen. Dazu müsse man vermutlich auch einmal das
Gesetz studieren und das fiele nicht in seinen
Kompetenzbereich. Er versprach aber eine umfassende Auskunft.
Auf die Frage, bis wann man mit dieser rechnen könne,
erhielten wir als Antwort, er werde sich sehr bald damit beschäftigen.
Der Fall hätte Priorität. Leider haben wir, während wir auf
M warteten, ein Gespräch mit B überhört, in dem er ihm
mitteilte, man könne doch Mandanten nicht die Wahrheit sagen.
Man wolle sie ja nicht enttäuschen. Hauptsache, man hat sie
erst einmal an die Kanzlei gebunden. Je länger die Wartezeit
auf die Auskunft, desto länger bleiben sie Mandanten. Er habe
sowieso keine Lust auf den Fall und genug andere Sachen zu
tun. Man könne die Mandanten ja in einigen Monaten einmal
anrufen und einige Ausreden für die Verzögerung erfinden.
Darin sei er schließlich nicht ganz ungeübt.
Wenn wundert es jetzt noch, dass auch M uns nach einer
Entsetzenspause nicht mit fundierten Rechtskenntnissen
beeindruckte, sondern dies mit einer Informationsbroschüre
aus Ansbach tun wollte. Wir sollten uns überlegen, ob wir die
Klage nicht in dieser wunderbaren Stadt erheben wollen. Rote
Ampeln bei der Anfahrt wären im Service inbegriffen, wurde
uns mitgeteilt.
Ob wir noch einmal wiederkommen werden, wissen wir nicht. Kürte
unser Guide einen "Absteiger des Jahres", R2DO3 wäre
leider unser Spitzenkanditat."
Der Bericht löst Entsetzen in der Kanzlei R2DO3 aus. Sind
wir wirklich so schlimm? Das stimmt doch alles so nicht. Da
gibt es nur noch eine Lösung: Den Herausgeber des Kanzleiführers
verklagen. Schließlich verlieren wir keine Klagen und dann
haben wir magenta auf weiß, dass der Bericht nur aus
unzutreffenden Aussagen besteht.
Anderenorts, während die Krisensitzung bei R2DO3 in vollem
Gange ist, findet ein brisantes Gespräch statt: "Wir
sollten jetzt endlich losschlagen!" "Und das
schnell, sonst gibt es bald nichts mehr zu übernehmen. Die
Ablenkungsmanöver waren alle erfolgreich, aber jetzt müssen
wir endlich zur Sache kommen. Die Website ist als erstes
dran!"...
Lösung
.
....kommt erst im
nächsten Teil. Wer weiß, vielleicht verliert ja R2DO3 wirklich...
presented
by allY
and jOhn
Über die
Decisions of the Week:
Diese Geschichtensammlung ist
während meiner Promotion an der
Uni Bayreuth entstanden und
erzählt die Geschichte der
Kanzleien R2DO und YO.