Links & Law - Informationen rund um die Impressumspflicht für eine Website

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Anbieterkennzeichnung: Abgrenzung Teledienst / Mediendienst

Sowohl das Teledienstegesetz (TDG) als auch der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) enthielten Vorschriften über eine Anbieterkennzeichnung. Die Regelungen in § 6 TDG und § 10 MDStV waren dabei nahezu wortgleich. Eine Abgrenzung von Medien- und Telediensten und damit die Bestimmung, welches der beiden Gesetze im konkreten Fall auf eine Webseite anwendbar ist, musste wegen kleiner Abweichungen im Detail aber erfolgen. So enthielt § 10 III MDStV zusätzliche Anforderungen für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote.

Abgrenzung von Medien- und Teledienste

  • Teledienste dienen eher der Individualkommunikation zwischen Anbieter und Nutzer (siehe § 2 I TDG), Mediendienste (siehe § 2 Abs. 1 MDStV) richten sich an die Allgemeinheit. So weit, so nichts sagend nicht nur für jeden Nichtjuristen unter den interessierten Webmastern. Als Faustformel kann man sich aber merken, dass die meisten Internetauftritte als Teledienste einzustufen sind und sie nur dann zu Mediendiensten werden, wenn sie dazu genutzt werden, Presse bzw. Rundfunk entsprechend Meinungen und Informationen zu verbreiten. Bei Online-Zeitungen handelt es sich damit z.B. um Mediendienste. Dies gilt selbst für Online-Schulzeitungen, wenn sie redaktionelle Berichte über z.B. schulische Aktivitäten enthalten. Gewerblichen Zwecken dienende oder private Angebote sind hingegen Teledienste. In diese Gruppe fallen u.a. Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten), Onlinespiele und Suchmaschinen.

  • Auf die Entgeltlichkeit des Dienstes kommt es bei der Abgrenzung nicht an.

  • Wenig praxisgerecht ist es, ggf. jeden einzelnen Bereich einer Homepage (im schlimmsten Fall jede einzelne Webseite des eigenen Auftritts) als einen eigenen Dienst zu qualifizieren und einzuordnen. Dies hätte sonst zur Konsequenz, dass eine Website sowohl Teledienst als auch Mediendienst sein könnte. Es ist vielmehr eine wertende Gesamtschau der gesamten Internetpräsenz vorzunehmen (siehe auch Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 9). Aber auch dies ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt

---> Die Abgrenzung von Telediensten und Mediendiensten ist nicht immer ganz einfach und mit Unsicherheiten - bedingt zum Teil auch durch fehlende Gerichtsentscheidungen - behaftet. In jedem Fall wird eine Website zumindest als Teledienst anzusehen sein. 
 

 

 

 

 

 


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Bis zum 1.3.2007 musste unterschieden werden, ob eine Webseite ein Teledienst oder ein Mediendienst ist. Jetzt sind beide Kategorien unter dem Begriff "Telemedien" zusammengefasst worden!

 

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