FAQ zur Impressumspflicht - Was
muss ins Impressum?
Alle
wichtigen Informationen zur Impressumspflicht,
insbesondere zur Frage, was alles ins Impressum gehört, finden Sie
unter dem Menüpunkt "Impressumspflicht erklärt". An
dieser Stelle sollen noch einige darüber hinausgehende
Detailfragen zur Impressumspflicht in Form eines FAQ
erläutert werden. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail
mit einem Hinweis schicken, welche Informationen hier
noch zusätzlich bereit gestellt werden sollten.
Wer seinen
Besuchern einen besonderen Service bieten will, stellt
oft einen Stadtplan mit einer Anfahrtsskizze ins
Impressum. Doch Vorsicht: Nicht einfach urheberrechtlich
geschütztes Material kopieren und Opfer einer
Abmahnwelle werden! Siehe: "Der
Stadtplan im Impressum - Oft eine Abmahnungsfalle?"
Die
Impressumspflicht gilt nicht nur für deutsche Webseiten,
sondern kann auch ausländische Anbieter betreffen bzw. Ersteller von Web-Blogs oder Newslettern. Bei
Baustellenseiten ist ein Impressum verzichtbar:
Wem die
Beispiele für die Gestaltung eines Impressums unter dem
Menüpunkt "Musterimpressum" nicht genügen, der findet
hier für einzelne Branchen bzw. Gesellschaftsformen
weitere Hinweise zur Erstellung:
Im Juni 2005
habe ich die Webseiten von 50 Sportvereinen darauf
überprüft, ob diese den gesetzlichen Anforderungen an
ein Impressum gerecht werden. Das erschreckende
Ergebnis: Nur 22 % weisen ein ordnungsgemäßes Impressum
auf:
Ich veranstalte mindestens jährlich ein Seminar
zur Suchmaschinenoptimierung! Ferner können Sie von mir Ihre
Website auf den Stand ihrer bisherigen Suchmaschinenoptimierung
überprüfen lassen: Links & Law -
Suchmaschinenoptimierung / Bayreuth & München.