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Eigene
Veröffentlichungen zur Impressumspflicht
Informationspflichten
im Internet und ihre Erfüllung durch das Setzen von Hyperlinks,
abgedruckt in WRP 2003,
945 ff.
Einen
Webmaster treffen vielfältige Informationspflichten. Eine der bekanntesten ist
die Impressumspflicht. Ob man dieser genügen kann, indem man Links zu einer
Webseite setzt, die diese enthält, ist Gegenstand des Aufsatzes.
Anmerkung
zum Urteil des OLG München vom 12.2.2004, 29 U 4564/03, abgedruckt in MMR 2004, 322 f.
Nach
Ansicht des OLG München genügt eine Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen
Anforderungen bereits dann nicht mehr, wenn sie über einen Link erreichbar ist,
der erst nach dem Scrollen auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird. Die
Anmerkung widerspricht diesem Ergebnis.
Verlinkung notwendiger Preisangaben, IT-Rechtsberater 2005, 64 ff.
Der Pflicht zur vollständigen Angabe von
Endpreisen dadurch nachzukommen, dass die Preisangaben erst auf einer weiteren
Internetseite enthalten sind, zu der ein Nutzer über einen einfachen Link
geführt wird, ist grundsätzlich zulässig. Bei der Bezeichnung und der
Platzierung sind jedoch einige Punkte zu beachten.
Die Impressumspflicht nach §§
5 TMG, 55 RStV, MMR 2007, 354-359
Lesen Sie in
diesem Beitrag eine vertiefte Auseinandersetzung mit der im März 2007 in Kraft
getretenen Neuregelung der Impressumspflicht.
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