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Impressumsangaben in Form einer Graphikdatei
Die
Pflichtangaben nach § 5 TMG (früher § 6 TDG) nur in Form einer
Graphikdatei bereit zu stellen, damit insbesondere die
eigene E-Mail-Adresse nicht von sog. Harvestern
ausgelesen werden kann und damit nicht Eingang in
Datenbanken findet, die Grundlage für die Versendung von
Spam Mails sind, genügt den gesetzlichen
Anforderungen nicht. Dies lässt sich letztlich damit
begründen, dass die Angaben auch blinden Internetnutzern
zugänglich sein müssen, diese aber Graphiken auch mit
technischen Hilfsmitteln nicht erfassen können. Mit der
Thematik beschäftigt sich ausführlich ein Aufsatz von
mir, der Ende Juni 2005 von JurPC veröffentlicht worden
ist:
Technische Möglichkeiten
Als Reaktion
auf den Artikel bin ich freundlicherweise auf eine sehr
geschickte Methode aufmerksam gemacht worden, wie sich
Barrierefreiheit und damit Lesbarkeit für blinde
Personen einerseits, Spam-Bekämpfung durch den
Ausschluss von E-Mail-Harvestern andererseits, zusammen
realisieren lassen. Man benötigt hierfür ein Formular,
das mit CSS nach
Belieben gestaltet werden kann, z.B. als simpler Button
oder auch wie ein normaler Link.
Nur nach dessen Betätigung, was auch blinden Menschen
möglich ist, gelangt man zu einer erweiterten
Impressumsseite, die auch die E-Mail-Adresse enthält.
Einfache E-Mail Harvester wie auch Crawler von Suchmaschinen
können mit Formularen nicht viel anfangen und sollten daher
nie zur Seite mit der Adresse gelangen.
Die
geschilderte Lösung wird z.B. auf der Seite
http://www.bhsa.de/html/bhsa/verein/adressen
verwendet.
100%igen
Schutz gewährt allerdings auch diese Lösung nicht,
worauf mich wieder jemand aufmerksam gemacht hat, der
mehr von den technischen Möglichkeiten versteht als ich.
Das Problem sei, dass alles, was in einem
Seitenquelltext zu finden ist, wie Links oder eben
Formulare auch automatisiert ausgewertet und ausgeführt
werden könnten. Als Lösungsansatz wurde ein
Captcha (Completely Automated Public Turing test to
tell Computers and Humans Apart) vorgeschlagen.
Diese werden eingesetzt, um zu entscheiden, ob das
Gegenüber ein Mensch oder eine Maschine ist. Typisch
sind Captchas, die auf der Verschleierung von Buchstaben
in Bildern basieren. Möglich ist es auch, dem Benutzer
eine Rechenaufgabe zu stellen ("Was ist sieben mal
drei?"). Allerdings bringt dieser Ansatz wieder einen
erheblichen Mehraufwand auf der Seite des Betreibers mit
sich (Einbindung des Skriptes, evtl. Übersetzung in
mehrere Sprachen).
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