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Wie
ist die Impressumspflicht in Österreich geregelt?
Am 12.5.2005 hat der österreichische
Nationalrat eine umfassende Änderung des
Mediengesetzes beschlossen. Vorausgegangen war
diesem eine Unsicherheit vieler Betreiber "privater
Webseiten", ob für sie in Zukunft auch eine
Impressumspflicht gelten würde. Wie in einem
ausführlichen Beitrag von Franz Schmidbauer
nachzulesen ist, gilt zwar die Impressumspflicht
nach § 24 MedienG nicht für Websites, sondern nur
für Newsletter, die Betreiber von Webseiten trifft aber
die Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG. Danach sind
Name (bei Unternehmen die Firma) und Ort
(bei Unternehmen: Sitz und Unternehmensgegenstand)
anzugeben. Die genaue Anschrift muss nicht genannt
werden.
Interessant ist auch, dass § 25 IV 1
MedienG anders als das deutsche Presserecht die Angabe
der grundlegenden Richtung des periodischen Mediums
verlangt.
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