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Muss das Impressum
unter der gleichen Domain zu finden sein wie die
eigentlichen Inhalte?
Dass es
grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen des § 5 TMG
(früher: § 6 TDG)
genügt, wenn eine eigene Impressumsseite erstellt wird,
die von allen anderen Webseiten aus per Link erreichbar
ist, dürfte geklärt sein. Darf es
sich aber auch um einen externen Link handeln oder
anders gefragt, muss das Impressum unter der gleichen
Domain wie die Inhalte abrufbar sein?
Die Informationen müssen „leicht
erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“
sein. Wie es die Gesetzesbegründung näher erläutert,
müssen sie an einer gut wahrnehmbarer Stelle stehen und
ohne langes Suchen und jederzeit auffindbar sein.
Nirgends findet sich ein Hinweis, die Angaben müssten
auf der gleichen Website stehen! Sinn und Zweck der
Vorschrift verlangt nur, dass Besucher sich auf einfache
Art und Weise darüber informieren können, wer eine
Website betreibt. Das kann er aber auch über einen
externen Link. Nützlich und zu empfehlen ist jedoch, ins
Impressum ausdrücklich zu schreiben, auf welche Domains
es sich bezieht. Damit kann man dann völlig
ausschließen, dass ein Nutzer über den Domainwechsel
verwirrt wird und das Impressum gedanklich nicht der
Ausgangsseite zuordnet. Für den "durchschnittlichen
Internetnutzer" wird es aber ohnehin nahe liegen, dass
das Impressum (auch) zu der Website gehört, auf der er
den Link "Impressum" angeklickt hat. Somit ist es z.B.
für den Betreiber mehrerer Internetprojekte
grundsätzlich zulässig, nur ein einzelnes Impressum
unter einer Domain anzulegen und dieses von allen
anderen aus zu verlinken.
PS: Dass man bei dieser Frage
auch ganz anderer Ansicht sein kann, zeigt eine
Diskussion im Abakus-Forum: Ist ein Impressum in
einer anderen Domain etwa doch wie ein nicht vorhandenes
anzusehen?
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