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Braucht ein Blog bei
Blogger.com ein Impressum?
Die Frage, ob die deutsche
Impressumspflicht auch dann gilt, wenn die Website auf
einem Server im Ausland liegt und nicht unter einer .de-Domain
betrieben wird, ist einfach nicht tot zu kriegen. Der
angebliche Insider-Tipp, um den deutschen Regelungen zu
entkommen, der immer wieder in Foren auftaucht,
funktioniert aber in keinster Weise! Auch für ein Blog,
dass unter blogger.com betrieben wird, kann
selbstverständlich die im deutschen Recht verankerte
Impressumspflicht Anwendung finden. Wäre es anders, wäre
doch jeder wirklich dumm, wenn er seine Website noch in
Deutschland hosten lassen würde. Einfach die Seiten ins
Ausland verschieben und so die strengen Gesetze in
Deutschland umgehen, ein Wunschtraum vieler Webmaster,
der nie in Erfüllung gehen wird.
Ich könnte
hier viel über die Anwendbarkeit deutschen Rechts
schreiben und vielfältige juristische Theorien und
Meinungsstreitigkeiten wiedergeben, belasse es aber bei
einigen vereinfachten Bemerkungen: Wer User in
Deutschland ansprechen will (also insbesondere wenn die
Seite in deutsch verfasst ist!), ist an deutsches (Wettbewerbs-)Recht
gebunden und damit auch an die Vorschriften zur
Impressumspflicht. Die Verpflichtung, bestimmte Angaben
über sich zu machen, besteht bei einem in deutscher
Sprache gehaltenen Angebot also z.B. selbst dann, wenn
die Inhalte auf einer .by Domain zu finden sind und der
Server sich in der Karibik befindet!
Wer selbst in
der Karibik wohnt und von dort aus eine Website in
deutscher Sprache betreibt, ist ebenfalls an die
Vorschriften gebunden, nur ist es hier eben deutlich
schwieriger, ihn juristisch zu belangen.
Bei
blogger.com besteht noch die Besonderheit, dass in den
Vertragsbedingungen ausdrücklich die Anwendbarkeit des
Rechts von Kalifornien vereinbart wird ("The BTS shall
be governed by and construed in accordance with the laws
of the state of California, excluding BTS conflict of
law provisions".) Diese bezieht sich aber nur auf das
Vertragsrecht, das auf den zwischen den beiden Parteien
geschlossenen Vertrag Anwendung findet. Es ist doch auch
einleuchtend, dass der Staat vorschreibt, wann seine
Gesetze gelten, und er es nicht zulässt, dass private
Parteien über deren Geltung frei disponieren können. Ein
Unternehmen in Kalifornien und ein deutscher Blogger
können nicht vertraglich vereinbaren, dass das deutsche
Telemediengesetz, das ja hinsichtlich der
Impressumspflicht dem Verbraucherschutz dient, nicht
mehr wirksam sein soll. Das wäre ein unzulässiger
Vertrag zu Lasten Dritter und damit unwirksam!
Wer unter
blogger.com ein Blog betreibt, dass Nutzer in
Deutschland anspricht, kommt an einer ansonsten
bestehenden deutschen Impressumspflicht nicht vorbei!
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