Wie
reagiere ich, wenn ich wegen einem fehlerhaften
Impressum abgemahnt wurde?
Immer wieder
ist in der Presse von regelrechten Abmahnwellen wegen
nicht rechtskonformer Webseitengestaltung die Rede. Oft
geht es dabei auch um die Impressumspflicht. Wie aber
reagieren, wenn eine Abmahnung samt vorgefertigter
Unterlassungserklärung und Kostennote eines Anwalts ins
Haus flattert?
Zunächst
einmal heißt es Ruhe bewahren und den zugrunde liegenden
Sachverhalt zu untersuchen. Liegt wirklich ein
Rechtsverstoß vor? Ggf. finden sich zur Klärung dieser
Frage auf dieser Webseite schon einige Hinweise, eine
fachkundige Beratung durch einen Anwalt kann aber
angezeigt sein!
Selbst wenn
ein Rechtsverstoß vorliegt, sollte nicht vorschnell auf
die Forderungen eingegangen werden. Es kann sich auch um
sog. Serienabmahnungen handeln, deren einziges Ziel das
Abkassieren leichtgläubiger Webseitenbetreiber ist. Dann
ist die Abmahnung rechtsmißbräuchlich und damit
unbeachtlich (§
13 Abs. 5 UWG bzw. § 2 Abs. 3 UKlaG). Es besteht dann
auch kein Anspruch auf Kostenersatz. Eine erste
Anlaufstelle in solchen Fällen könnte die Webseite
www.abmahnwelle.de sein. Dort
finden Sie auch Beispielsfälle.
Weitere
Informationen zu Abmahnungen finden sie unter dem
entsprechenden Menüpunkt.
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