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Verhängen die
Ordnungsbehörden wegen eines Verstoßes gegen die
Impressumspflicht in der Praxis Bußgelder?
Derzeit
(Stand Juni 2007) dürfte die Gefahr eines Anbieters,
wegen eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht ein
Bußgeld zu erhalten, eher gering sein. Die wirkliche
Gefahr geht von Abmahnungen durch Konkurrenten aus. Zu
dieser Einschätzung bin ich durch das Anschreiben der
gem. § 16 TMG zuständigen Aufsichtsbehörden gekommen,
von denen dankenswerterweise einige mir ihre
Einschätzung haben zukommen lassen. In vielen
Bundesländern wird derzeit noch über die zuständige
Behörde nachgedacht und es gibt derzeit nur
Interimslösungen. In Hessen z.B. soll die Aufgabe vom
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung erst noch auf eine nachgeordnete
Behörde übertragen werden.
Wer u.a. die
Informationspflichten nach §§ 5 und 6 TMG
missachtet, handelt nach § 16 TMG ordnungswidrig
und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000
Euro rechnen. Nach § 47 OWiG liegt die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im
pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die
Verwaltungsbehörde lt. § 56 den Betroffenen
verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis
fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine
Verwarnung auch ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Im
Saarland war die Verhängung eines Bußgeldes "bisher
in keinem Fall notwendig. In jedem Fall wird vor
Verhängung eines Bußgeldes eine Frist zur Nachbesserung
gesetzt. Häufig erfolgte eine Nachbesserung des
Verpflichteten innerhalb von ein bis zwei Tagen."
Das
Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg
war bisher nur in Einzelfällen mit Verstößen gegen die
Impressumspflicht befasst. Es wurde darauf hingewiesen,
dass ein relativ weiter Ermessensspielraum bestehe, da
es sich um Ordnungswidrigkeiten handele.
Die
bisher in Thüringen durchgeführten Verfahren
wurden nach der Anhörung sowie der Verwarnung der
Betroffenen wegen Geringfügigkeit eingestellt, da in
allen Fällen der Mangel bzw. die Internetseite beseitigt
wurden. Bußgelder wurden bisher nicht erhoben.
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