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Muss in einem Intranet
ein Impressum stehen?
Die
Impressumspflicht nach dem TMG trifft geschäftsmäßige
Angebote. Daraus wird gefolgert, dass ein Angebot eine
Außenwirkung haben muss, um erfasst zu sein (vgl.
Lorenz, Die Anbieterkennzeichnung im Internet, S. 96
m.w.N.). Ein Intranet für ein Unternehmen oder eine
Behörde braucht daher kein Impressum. Ein solches wäre
auch wenig sinnvoll, schließlich wissen die Angestellten
und Beamten, wer ihr Arbeitgeber ist. Die Öffentlichkeit
hat keinen Zugriff auf die Inhalte.
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