Der Ersteller der Website hat mich nicht auf die
Impressumspflicht hingewiesen und ich bin deshalb
abgemahnt worden! Besteht eine Schadensersatzpflicht?
Oft lassen
Unternehmen ihre Webseiten gegen Entgelt von externen
Dienstleistern erstellen. Zu deren vertraglichen
Nebenpflichten gehört es, auch auf rechtliche
Anforderungen hinzuweisen und damit auch auf die
Impressumspflicht. Eine vollständige Rechtsberatung
müssen und dürfen sie zumeist nicht bieten, wenn
sie nicht selber Rechtsanwälte sind. Erfolgt kein
Hinweis auf die rechtliche Situation, kann später
ein Schadensersatzanspruch gegeben sein.
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