Wie mache
ich die berufsrechtlichen Regelungen am besten
zugänglich?
Für
besondere Berufsgruppen bestehen zusätzliche
Informationspflichten. So müssen z.B. die jeweiligen
Berufsordnungen (§ 5 Nr. 5c TMG) angegeben werden. Diese
müssen nicht im Volltext auf der eigenen Seite
veröffentlicht werden, es genügt einen Link zu einer
aktuellen Version zu setzen. Viele Kammern und
Berufsverbände halten die jeweiligen Berufsordnungen zu
diesem Zweck auf ihren Webseiten parat (so z.B. die
Bundesrechtsanwaltskammer unter
http://www.brak.de/seiten/06.php).
Zudem sind unter
www.berufsordnung.de eine
Vielzahl berufsrechtlicher Regelungen im Volltext
abrufbar.
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