Braucht
ein Newsletter ein Impressum?
Für
die Impressumspflicht macht es keinen Unterschied, ob die Informationen
auf einer Webseite bereit gehalten oder regelmäßig per
E-Mail verschickt werden. Erforderlich ist aber das
Vorliegen eines Dienstes. Eine einzelne individuelle
E-Mail bedarf daher keines Impressums, massenweise
versandte identische E-Mails als Newsletter hingegen
schon.
Es sollten daher am Ende eines Newsletters
die nach § 5 TMG erforderlichen
Pflichtangaben gemacht werden. Gerichtlich noch nicht
entschieden, aber an sich dürfte auch ein Link in
einem Newsletter zum Impressum auf der eigenen Webseite
ausreichend sein.
Nach
einem Newsletter Survey haben allerdings nur 42% der
untersuchten 287 Newsletter ein beanstandungsfreies
Impressum (http://www.absolit.de/survey.htm).
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