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Pressemitteilung
20.2.2007
Webmaster aufgemerkt! Neuregelung
der Impressumspflicht zum 1.3.2007
München / Bayreuth -
Links & Law informiert auf seiner Website
http://www.linksandlaw.info über Änderungen bei der
Impressumspflicht, die zum 1.3.2007 in Kraft treten und
jeden Betreiber einer Webseite betreffen können. Schon
bislang musste aufgrund einer weiten Gesetzesauslegung
praktisch jeder Informationen über sich preisgeben, der
sich im Internet präsentiert. Dazu gehören insbesondere
Name und Anschrift, Telefonnummer, eine
E-Mail-Adresse sowie ggf. berufsspezifische Angaben und
soweit vorhanden die
Umsatzsteueridentifikationsnummer. Das
neue Telemediengesetz und der 9.
Rundfunkstaatsvertrag führen nun eine Art "gestaffelte
Impressumspflicht" ein, bei der die Pflichtangaben je
nach angesprochenem Personenkreis variieren. Webmaster
sollten die aktuelle Diskussion zum Anlass nehmen, ihren
eigenen Internetauftritt auf seine Rechtskonformität zu
überprüfen. Vermeidbare Fehler können ansonsten teuer
werden und den Spaß am Medium gehörig vermiesen.
Der Gesetzgeber erweckt
bei der Neuregelung den Eindruck, als wolle er die
Impressumspflicht auf Webseiten mit einem
wirtschaftlichen Hintergrund beschränken. Dies ist laut
Dr. Ott, den Betreiber von Links & Law aber nur eine
gefährliche Halbwahrheit und Mogelpackung: Der Glaube an
eine vorgeblich gesetzlich nun zugelassene Anonymität
könnte uninformierte Webmaster schnell in eine
Haftungsfalle tappen und sie zu einem Opfer einer
Abmahnungswelle werden lassen. Der 9.
Rundfunkstaatsvertrag sieht nämlich für jeden Anbieter
von Telemedien - dazu gehören auch Webseiten - vor, Name
und Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch Namen
und Anschrift des Vertretungsberechtigten verfügbar zu
halten. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine
Webseite ausschließlich persönlichen oder familiären
Zwecken dient. Da Webseiten in der Regel an die
Allgemeinheit gerichtet sind, wird für diese Ausnahme
kein großer Anwendungsbereich verbleiben. Für die
Betreiber der vielen „privaten“ Webseiten, die auch
nicht über Werbung finanziert sind, besteht die einzige
"Verbesserung" der Neuregelung darin, dass Sie ab dem
1.3.2007 keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse
mehr anzugeben haben. Von einer Impressumspflicht völlig
freigestellt, sind sie indes nicht.
Vollends verwirrend
stellt sich die Rechtslage für die Betreiber der
zahlreichen Internet-Tagebücher, den sog. Blogs, dar. In
vielen Internetforen wird über deren Verortung in den
Neuregelungen bereits seit längerem kontrovers
diskutiert. Letztlich gibt es hier nur die wenig
befriedigende Antwort, dass deren Pflichten je nach
konkreter Angebotsausgestaltung unterschiedlich sind.
Blog-Betreiber, die ihren Auftritt mit Werbeanzeigen
finanzieren oder anderswie entgeltlich tätig werden oder
ein Angebot bereitstellen, mit dem typischerweise ein
Entgelt angestrebt wird, müssen, wie bisher schon, ein
vollständiges Impressum aufweisen. Dies gilt ferner für
journalistisch-redaktionell gestaltete Blogs, bei denen
zusätzlich noch ein Verantwortlicher mit Angabe des
Namens und der Anschrift anzugeben ist. Alle anderen
müssen zumindest Name und Anschrift nennen. Schwierige
Abgrenzungsfragen sind mit der Neuregelung
vorprogrammiert. Rechtssicherheit wird so durch den
Gesetzgeber nicht geschaffen. Webmastern ist zu raten,
im Zweifel lieber mehr als zu wenige Angaben zu machen,
insbesondere nicht auf die Angabe einer E-Mail-Adresse
zu verzichten.
Links & Law bietet seit
mehreren Jahren unter
http://www.linksandlaw.info ausführliche
Informationen zur Impressumspflicht. Diese reichen von
Tipps zur Anbringung der Pflichtangaben über ein FAQ bis
zu einer Rechtsprechungsübersicht. Die neue Rechtslage,
mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen auf die
Betreiber der zahlreichen Internet-Tagebücher, den sog.
Blogs, wird ausführlich erörtert.
Dr. Ott war
Jugendschutzreferent für Bayern und ist durch zahlreiche
Veröffentlichungen bekannt. Er betreibt seit mehreren
Jahren international bekannte Webseiten zum
Internetrecht (Links & Law) und ist als Experte für
Suchmaschinenrecht in Brüssel in einer Arbeitsgruppe
beratend tätig.
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