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Impressum
ist Pflicht auch, wenn die Homepage auf
einem ausländischen Server gespeichert ist oder nicht
unter der TOP-Level-Domain.de läuft
Die
Impressumspflicht nach § 5 TMG (früher: § 6 TDG) geht
auf eine Richtlinie der EU zurück und setzt diese nahezu
wortgleich in deutsches Recht um. In den anderen
europäischen Ländern sind daher § 5 TMG entsprechende Regelungen vorzufinden.
Unabhängig davon, ohne hier in Einzelheiten eingehen zu
wollen, wann auf eine Webseite deutsches Recht Anwendung
findet (dazu etwas ausführlicher in meiner
Promotion), ist als grobe Faustformel davon
auszugehen, dass jemand, der eine Webseite mit deutschen
Inhalten betreibt und damit gerade auch den deutschen
Markt anspricht, an deutsches Recht und damit an § 5 TMG
gebunden ist. Dies ist völlig unabhängig davon, unter
welcher TOP-Level-Domain er die Seite betreibt.
Es spielt
für die rechtliche Betrachtung keine Rolle, wo der
Server steht, auf dem eine Webseite gehostet wird!
Die
Verpflichtung, bestimmte Angaben über sich zu machen,
besteht bei einem in deutscher Sprache gehaltenen
Angebot also z.B. auch dann, wenn die Inhalte auf einer
.by Domain zu finden sind und der Server
sich in der Karibik befindet!
Umgekehrt
greift die deutsche Impressumspflicht nicht ein, wenn
ein englischsprachiges Angebot auf einer .com-Domain
sich nur an Besucher aus den USA und aus Großbritannien
wendet. Dies gilt selbst dann, wenn der Webserver in
Deutschland steht. Ein Anbieter sollte aber überprüfen,
ob er unter die Impressumspflicht in Großbritannien
fällt (in den USA gibt es eine solche nicht, siehe
Impressum auf US-amerikanischer Homepage erforderlich?).
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