Muss ein Impressum auf eine gerade erst registrierte
Domain / Baustellenseite?
Sie haben
gerade erst eine Domain registriert, unter der bislang
nicht mehr als ein Baustellenschild vorzufinden ist und
fragen sich, ob sie trotzdem bereits ein Impressum
anbringen müssen? Mit der Neufassung der
Impressumspflicht in § 5 TMG hat der Gesetzgeber den
Anwendungsbereich im Vergleich zur früheren Regelung
eingeschränkt und festgelegt, dass nur noch Telemedien,
die mit dem Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit,
also in der Regel gegen Entgelt, bereitgehalten
werden, den Informationspflichten des TMG unterliegen.
Webseiten ohne Inhalte fallen nicht darunter. Zudem
trifft die Impressumspflicht nach § 5 TMG ja auch
nur Diensteanbieter, so dass sich vertreten
lässt, wo keine Inhalte, da auch kein Angebot und damit
auch keine Impressumspflicht.
Auch aus §
55 RStV lässt sich keine Verpflichtung zu Pflichtangaben
auf einer Baustellenseite ableiten.
Siehe zu dieser
Frage auch den Beitrag zur Rechtslage vor Inkrafttreten
des TMG!
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