Braucht ein Web-Blog ein Impressum?
Unter einem
Web-Blog versteht man ganz allgemein eine Webseite, die
periodisch neue Einträge enthält. Neue Einträge
stehen an oberster Stelle, ältere folgen in umgekehrt
chronologischer Reihenfolge. Diese "Netz-Tagebücher"
sind rechtlich nicht anders als gewöhnliche
Internetseiten zu behandeln, mag auch durchaus bei
manchem Betreiber der Wunsch nach Anonymität der
Einträge bestehen. Da bei den Blogs in der Regel die
redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die
Allgemeinheit im Vordergrund steht, handelt es sich um
Mediendienste, so dass die Impressumspflicht aus § 10 II
MDStV folgt. Weitere Hinweise zur Gestaltung finden sich
unter dem Menüpunkt "Impressumspflicht erklärt".
Diese
Antwort bezieht sich auf eine veraltete Gesetzeslage!
Seit dem 1.3.07 gilt das Telemediengesetz!
Siehe den neuen
Beitrag!
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