Links & Law - Informationen rund um die Impressumspflicht für eine Website

Impressumspflicht erklärt! Urteile - Übersicht  Weiterführende Literatur 

Gesetzliche Grundlagen 

Eigene Ver-öffentlichungen  

Muster-impressum FAQ & Aktionen    Verhalten bei Abmahnungen  Exkurs: Fernabsatzrecht   Lebenslauf / Impressum                           

 

 

 

§ 357 Abs. 3 Satz 1 BGB - Wertersatzklausel bei eBay

LG Berlin

Beschluss vom 15.3.2007

Az. 52 O 88/07


 

Gründe: 

I. Die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, dass sie im Internet, unter anderem auf der Handelsplattform eBay unter dem Namen ... einen gewerblichen Handel mit Haut- und Körperpflegeartikeln betreibt und über den Versandhandel zum Verkauf anbietet. Sie hat ferner glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner ebenfalls gewerblich auf der Handelsplattform eBay unter dem Namen ... gleichartige Waren zum Verkauf anbietet, wobei die Im Rahmen des Belehrung über das gesetzliche Widerrufs- und Rückgaberechts gemachten Angaben über die Wertersatzpflicht nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

II. Danach steht der Antragstellerin ein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG zu. Denn die vom Antragsgegner verwendete Formulierung über die Wertersatzpflicht bei der Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht verstößt gegen §§ 3, 4 Nr, 11 UWG i. V m, §§ 312 c BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 10 InfoVO i.V.m. §§ 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB, da der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung außer Betracht bleibt (§ 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB). Von dieser gesetzlichen Ausnahme von der Wertersatzpflicht wird zu Lasten des Verbrauchers nur dann abgesehen, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, hingewiesen worden ist (§ 357 Abs. 3 Satz 1 BGB). Eine Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss findet aber bei Verkäufen über die Internethandelsplattform “eBay” nicht statt, da die ins Internet gestellte Belehrung nicht in Textform vorliegt (KG Beschluss vom 05.11.2006 - 5 W 295/06 = MIR Dok. 007-2007). Die Informationspflichten nach § 312c Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs, 1 Nr. 10 BGB-InfoVO stellen Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar. Das Angebot des Antragsgegners unter der eBay-Artikelnummer ... vom 29.01.2007 genügt in den Angaben zur Wertersatzpflicht bei Rückgabe den vorstehend aufgeführten Anforderungen nicht und verstößt damit gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

Der Antragsteller handelt auch gewerblich. 

Die Dringlichkeit wird gemäß gemäß § 12 Abs. 2 UWG vermutet. 

Der Verfahrenswert war gemäß § 3 ZPO auf 7.500,00 festzusetzen. 

Die Kammer bei bei der Fassung der einstweiligen Verfügung von ihrem Ermessen gemäß § 193 Abs. 1 ZPO Gebrauch gemacht.

 
Zurück zur Übersicht "Urteile zum Fernabsatzrecht" geht es hier! Eine weitere Rubrik beschäftigt sich speziell mit den Urteilen zu Informationspflichten (Impressumspflicht, Preisangabenverordnung, Fernabsatz u.a.)! Sie finden diese hier!

 

 

 

 

Impressumspflicht / Home | Internetrecht-Suchmaschine | Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum

Gegen den Abmahnwahn im Internet: Hinweise zur richtigen Gestaltung eines Impressums,  Weitergabe des Textes ausdrücklich erlaubt!!!
Copyright © 2004-2008  Dr. Stephan Ott 

 

Ich veranstalte mindestens jährlich ein Seminar zur Suchmaschinenoptimierung! Ferner können Sie von mir Ihre Website auf den Stand ihrer bisherigen Suchmaschinenoptimierung überprüfen lassen: Links & Law - Suchmaschinenoptimierung / Bayreuth & München.