Urteile zum Fernabsatzrecht in der Übersicht
An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl der wichtigsten
Urteile zum Fernabsatzrecht. Urteile, die sich speziell
mit Informationspflichten beschäftigen, sei es der
Impressumspflicht, sei es der vor- oder
nachvertraglichen Informationspflichten im Fernabsatz
finden Sie unter dem
Hauptmenüpunkt "Urteile".
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KG Berlin, Urteil vom 11.4.2008, Az.: 5
W 41/08
Die Nennung nur des Vornamens des Vertretungsberechtigten einer GmbH & Co KG
genügt nicht den Anforderungen des § 312 c I 1 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 I
Nr. 3 BGB-InfoV. Es handelt sich hierbei aber um eine Bagatelle i.S.d. § 3
UWG, wenn die Firma korrekt angegeben ist.
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KG Berlin, Beschluss vom 16.11.2007, Az.
5 W 341/07
Zur Belehrung über die Gefahrtragung bei der
Rücksendung der Ware
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OLG Frankfurt a.M.,
Beschluss vom 6.11.2007, Az.: 6 W 203/06
Die Einblendung
der nach § 312 c I BGB erforderlichen
Verbraucherinformationen gemäß § 1 I BGB-InfoV
auf einer externen Grafikdatei wird den
gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn
diese Einblendung aus technischen Gründen nicht
erfolgt, wenn auf das Angebot über WAP
zugegriffen wird.
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OLG Hamburg, Beschluss vom 12.9.2007, Az.
5 W 129/07
Die verbraucherrechtliche Widerrufsfrist bei
Online-Auktionen über eBay beträgt einen Monat.
Die Belehrung über die Haftung des Verbrauchers
für die Verschlechterung von Sachen nach
Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei
Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren
gemäß § 312 c Abs.2 S.1 Nr.2 BGB in Textform
kann noch bis zur Lieferung der Ware an den
Verbraucher erfolgen, da es sich insoweit um
eine Spezialbestimmung des Fernabsatzrechts zum
Zeitpunkt und zur Art und Weise der Belehrung
über die Rechtsfolgen des Widerrufs handelt, die
in ihrem Anwendungsbereich § 357 Abs.3 S.1 BGB
vorgeht.
Der Hinweis darauf, dass der Preis für Waren,
die im Wege des Fernabsatzes vertrieben werden,
die Umsatzsteuer enthält, muss gemäß § 1 Abs.6
S.2 PAngV dem Angebot oder der Werbung mit
Preisen eindeutig zugeordnet sowie leicht
erkennbar, deutlich lesbar oder sonst gut
wahrnehmbar sein. Dazu gehört, dass sich der
Preis und seine Bestandteile entweder in
unmittelbarer Nähe zu der Werbung mit den
Artikeln befindet oder der Nutzer jedenfalls in
unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung
unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen
Bestandteilen geführt wird.
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KG Berlin, Urteil vom 7.9.2007, Az. 5 W
266/07
Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des
Rechts nicht zu beeinträchtigen, darf die
Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen
Erklärungen enthalten. Die Angabe einer
Telefonnummer kann die Gefahr bergen, dass der
Verbraucher den Inhalt der Widerrufsbelehrung
irrtümlich dahin versteht, er könne sein
Widerrufsrecht auch telefonisch ausüben, was das
Gesetz gerade nicht erlaubt. Die Angabe der
Telefonnummer ist dann geeignet, den Leser von
dem zutreffenden Inhalt der Widerrufsbelehrung
abzulenken und sie verletzt deshalb das
Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB.
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LG Karlsruhe, Urteil vom 8.8.2007, Az.:13
O 76/07 KfH I
Widerrufsbelehrung bei eBay
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OLG Köln, Urteil vom 3.8.2007, Az. 6 U
60/07 Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften bei
eBay beträgt einen Monat, nicht zwei Wochen. Für
eine teleologische Reduktion des § 355 Abs. 2
Satz 2 BGB besteht kein Anlass.
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LG Berlin, Urteil vom 2.8.2007, Az. 96 O
138/07
Das Muster der Widerrufsbelehrung in der
BGB-InfoV enthält hinsichtlich der Formulierung
"auf Kosten und auf Gefahr" einen redaktionellen
Fehler. Die Verwendung des (falschen)
Mustertextes stellt jedoch keinen erheblichen
Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 3 UWG dar.
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OLG Hamburg, Beschluss vom
19.6.2007, Az.: 5 W 92/07
Zulässigkeit der Verwendung
einer so
genannten
Wertersatzklausel
bei eBay
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BGH, Urteil vom 12.4.2007, Az.
VII ZR 122/06
Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die
Pflichten des Verbrauchers im Falle des
Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche
Rechte informiert, entspricht nicht den
Anforderungen des Gesetzes.
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LG Münster, Urteil vom 4.4.2007, Az. 2 O
594/06 Bei einer Abmahnung wegen fehlerhafter
Widerrufsbelehrungen ist im Normalfall ein
Streitwert von 4.000,- Euro angemessen.
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OLG Hamm, Beschluss vom 28.3.2007, Az. 4
W 19/07
Wer Waren weltweit, auch im
außereuropäischen Ausland anbietet, hat nach
§ 1 I Nr. 2 PAngV die Versandkosten für das
außereuropäische Ausland anzugeben.
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LG Köln, Beschluss vom 20.03.2007, Az.:
31 O 13/07 Der wettbewerbsrechtlichen Unlauterkeit steht es
nicht entgegen, dass der Wortlaut der
Widerrufsbelehrung aus der Anlage 2 zu § 14 Abs.
1 BGB-InfoV übernommen wurde.
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LG Berlin, Beschluss vom 15.3.2007, Az.
52 O 88/07 Eine Wertersatzklausel, wonach dem Verbraucher
eine Ersatzpflicht für Schäden auch bei dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache
innerhalb der Widerrufsfrist auferlegt werden
kann (§ 357 Abs. 3 Satz 1 BGB) ist bei eBay
unzulässig.
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OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2007, Az.:
4 W 1/07 Eine Widerrufsbelehrung, in der es lediglich
heißt "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung", verstößt gegen die
Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB
und ist wettbewerbswidrig.
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OLG Frankfurt /Main, Beschluss vom
7.3.2007, Az. 6 W 61/07
Widerrufsbelehrung in einem Scroll-Kasten
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LG Kleeve,
Urteil vom 2.3.2007,
Az.: 8 O 128/06
Wenn eine Widerrufsbelehrung in Textform
mitzuteilen ist, bedeutet dies, dass die
Wiedergabe in einer Urkunde oder auf einer
anderen zur dauerhaften Wiedergabe in
Schriftzeichen geeigneten Weise erfolgen muss.
Allein die Möglichkeit des Speicherns oder
Ausdruckens durch den Empfänger reicht nicht
aus.
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OLG Hamburg, Beschluss v. 14.02.2007, Az.
5 W 15/07 Der Hinweis, dass unfrei zurückgesandte Ware
nicht angenommen werde, widerspricht der
Regelung des § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der
die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und
Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat, und ist
wettbewerbswidrig.
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OLG Frankfurt / Main, Beschluss vom
17.1.2007, Az. 6 W 27/07
Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische
Handelsplattform eBay ist regelmäßig als
gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als „PowerSeller“
registriert ist.
Der Einkauf (oder ggf. die Herstellung) der
Verkaufswaren ist kein konstitutives Element des
Unternehmerbegriffs. Auch bei Verkäufen aus
einer hinreichend großen Privatsammlung kann das
Merkmal einer auf Dauer angelegten
wirtschaftlichen Betätigung erfüllt sein.
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KG Berlin,
Urteil vom 5.12.2006,
Az.: 5 W
295/06
Bei eBay muss ein Widerrufsrecht von einem Monat
gewährt werden.
Das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV
abgedruckte "Muster für die Widerrufsbelehrung"
gilt nur für Widerrufsbelehrungen, die dem
Verbraucher in Textform mitgeteilt werden.
Stellt demgegenüber ein Unternehmer eine
Widerrufsbelehrung lediglich ins Internet und
entspricht diese Belehrung nicht den dafür
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, so
lässt sich der Vorwurf wettbewerbswidrigen
Handelns nicht mit dem Hinweis entkräften, die
Belehrung folge den Vorgaben des Musters.
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LG Paderborn, Urteil vom 28.11.2006, Az.
6 O 70/06 Bei Fernabsatzverträgen über die
Internetverkaufsplattform eBay ist der Textform
i.S.d. § 126 b BGB genügt, wenn die notwendigen
Informationen für den Verbraucher im Rahmen des
Angebots zur Verfügung gestellt werden und der
Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu
speichern und auszudrucken.
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LG Berlin, Urteil vom 28.11.2006, Az. 15
O 277/06
Wenn im Internet eine Ware als "Sofort
versandfertig-Verfügbare Stückzahl: 1"
angegeben, wird der Verbraucher auch bei Wahl
der Zahlungsmöglichkeit "Überweisung" davon
ausgehen, dass die Ware für eine angemessene
Zeit für ihn reserviert bleibt.
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LG Dortmund, Urteil vom 26.10.2006, Az.
16 O 55/06 Eine Versiegelung i.S.d. § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB
liegt nicht vor, wenn eine CD-ROM oder eine DVD
lediglich mit einem Tesafilmstreifen zugeklebt
ist. Ein Siegel ist eine besondere Form der
Sicherstellung der Unversehrtheit von
Gegenständen oder Behältnissen mit Hilfe des
Siegels. Ein solches Siegel kann vom Kunden nach
dem Öffnen der Ware auch nicht ohne weiteres
ersetzt werden. Dies ist bei einem
Tesafilmstreifen grundsätzlich anders.
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LG Coburg,
Urteil vom 19.10.2006, Az.: 1
HK O
32/06
Verkäufe aus Privatvermögen, mögen sie auch
einen gewissen Umfang erreichen, begründen
grundsätzlich keine Unternehmenseigenschaft. Die
private Sphäre kann jedoch dann verlassen
werden, wenn zahlreiche gleichartige Waren in
kurzen zeitlichen Abständen gekauft und verkauft
werden. Über die Zuordnung zum privaten oder
unternehmerischen Bereich entscheidet in diesen
Fällen dabei nicht der innere Wille des
Handelnden, sondern der durch Auslegung zu
ermittelnde Inhalt des Rechtsgeschäfts, in den
die Begleitumstände einzubeziehen sind.
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LG Hanau,
Urteil vom 28.9.2006 - 5 O 51/06
Für gewerbliches Handeln bei eBay genügt es,
dass ein Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25
Bewertungen erhalten hat.
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OLG Hamburg, Urteil vom 24.8.2006,
Az.: 3 U
103/06
Widerrufsrecht von einem Monat bei gewerblichem
Handel bei eBay
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LG Flensburg, Urteil vom 23.8.2006,
Az.: 6 O
107/06
§ 312 c Abs. 2 BGB ist eine dem § 357 Abs. 3 S.
1 BGB vorgehende spezialgesetzliche Regelung. Es
reicht daher aus, dass die erweiterte
Wertersatzpflicht spätestens bei Lieferung der
Ware erteilt wird.
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LG Münster, Urteil vom 02.08.2006, Az.
24 O 96/06
Eine Widerrufsbelehrung, die dem Muster in der
Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB- InfoV
entspricht, kann nicht rechtswidrig sein.
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AG Koblenz,
Urteil vom 21.6.2006, Az.: 151 C 624/06
Das Abholen einer ersteigerten
Ware vor Ort ist nur dann nicht zulässig, wenn
es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen
wurde.
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LG
Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2005, Az. 10 O
794/05 Die Berechnung bzw. Einbehaltung des
Versandkostenanteils für die Hinsendung der Ware im
Falle des Widerrufs nach § 312d BGB verstößt gegen §§
357 Abs. 1 Satz 1, 346 Abs. 1 BGB.
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OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2005,
Az: 5 U 1145/05, MMR 2006, 236-237
Wer als Verkäufer bei einer Versteigerung
über eBay als Powerseller auftritt, trägt die
Beweislast dafür, dass er nicht als Unternehmer
i.S.d. § 14 BGB gehandelt hat. Eine Umkehr der
Beweislast ist insoweit geboten.
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LG Mainz,
Urteil vom 6.7.2005, Az.: 3 O 184/04 Eine hohe Zahl von Bewertungen bei eBay
und die freiwillige Bezeichnung als Powerseller können
Indizien für eine Unternehmereigenschaft sein.
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BGH,
Urteil vom 3.11.2004, Az. VIII ZR 375/03
Bei Kaufverträgen zwischen einem
gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im
Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und
Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nicht durch einen
Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, ist das
Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs.
4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen.
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BGH,
Urteil vom 21.10.2004, Az.: III ZR 380/03
Ein Vertrag, für den die Regeln über den Fernabsatz und
insbesondere das einem Verbraucher einzuräumende
Rücktritts- und Widerrufsrecht gelten, liegt auch dann
vor, wenn ein Bote eingesetzt wird, der keinerlei
Erklärungen zum Inhalt des Vertrags machen kann. Dies
ist auch beim Einsatz der Deutschen Post im Wege des
Postident-2-Verfahrens der Fall.
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OLG Frankfurt, Urteil vom 17.6.2004, Az.
6 U 158/03,
http://www.vzbv.de/mediapics/olg_frankfurt_m_althauser.pdf
Die Angabe einer Telefonnummer in der
Widerrufsbelehrung verstößt gegen das
Deutlichkeitsgebot des § 355 II 1 BGB.
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LG
Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 7.7.2003, Az.: 3
O 22/03 KfH Bei Fernabsatzverträgen ist es verboten, allgemeine
Geschäftsbedingungen zu verwenden, durch die das Recht
zur Rückgabe benutzter oder nicht mehr original
verpackter Ware ausgeschlossen wird, die Kosten der
Rücksendung der Ware dem Käufer auferlegt werden, die
festlegen, dass die Frist zur Ausübung des
Rückgaberechts mit dem Rechnungsdatum beginnt und in
denen der Erfüllungsort als Gerichtsstand des Verkäufers
bestimmt ist.
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BGH,
Urteil vom
19.3.2003, Az: VIII ZR 295/01 Das Widerrufsrecht des Verbrauchers
ist nur dann wegen Anfertigung der Ware "nach
Kundenspezifikation" ausgeschlossen, wenn der
Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung
angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile
erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und
dadurch entstehen, dass die Ware erst auf Bestellung des
Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt
wurde. Nicht ausreichend dafür sind dagegen die
Nachteile, die mit der Rücknahme bereits produzierter
Ware stets verbunden sind. Diese hat der Unternehmer
nach dem Gesetz hinzunehmen. Nur wenn der Unternehmer
darüber hinausgehende besondere Nachteile erleidet, die
gerade durch die Anfertigung nach Kundenspezifikation
bedingt sind, kann dem Unternehmer ein Widerrufsrecht
des Verbrauchers und die damit verbundene Pflicht zur
Rücknahme der Ware ausnahmsweise nicht zugemutet werden.
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LG
Osnabrück, Beschluss vom 6.11.2002, Az.: 12 O
2957/02 Ein
Händler ist nicht verpflichtet, bei eBay ausdrücklich
auf seine Händlereigenschaft hinzuweisen.
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LG
Hof, Urteil vom 26.04.2002, Az.: 22 S 10/02 Im Rahmen eines Verkaufs über einen
Online-Auktionsanbieter muss ein gewerblicher Anbieter
gegenüber einem Endverbraucher ein Widerrufsrecht
einräumen. Die gesetzliche Ausnahme dieses
Widerrufsrechts für Verträge, die in Form einer
Versteigerung geschlossen werden, gilt nicht bei einer
Online-Auktion. Bei dieser kommt der Vertrag nicht durch
den „Zuschlag“ im Sinne des BGB zustande, wie dies bei „Offline-Auktionen“
der Fall ist.
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OLG
Frankfurt a.M., Urteil vom 28.11.2001, Az.
9 U
148/01 Für den Beginn der Widerrufsfrist bei einem
Fernabsatzgeschäft ist der
vollständige Eingang der Waren maßgebend.
Teillieferungen sind nicht ausreichend, weil der
Besteller die Waren noch nicht auf ihre
Ordnungsgemäßheit überprüfen kann.
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