Das
Wichtigste
Bei
Fernabsatzverträgen ist es
verboten, allgemeine
Geschäftsbedingungen zu
verwenden, durch die das Recht
zur Rückgabe benutzter oder
nicht mehr original verpackter
Ware ausgeschlossen wird, die
Kosten der Rücksendung der Ware
dem Käufer auferlegt werden, die
festlegen, dass die Frist zur
Ausübung des Rückgaberechts mit
dem Rechnungsdatum beginnt und
in denen der Erfüllungsort als
Gerichtsstand des Verkäufers
bestimmt ist.
|