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Genügt eine
Einmalnummer den Anforderungen an die Impressumspflicht?
Ob
die Telefonnummer ins Impressum gehört,
hatte der EuGH zu entschieden.
Nach dessen Entscheidung
(Urteil
vom 16.10.2008, Rechtssache C - 298/07) ist die Angabe
einer Telefonnummer nicht unbedingt erforderlich. Neben der E-Mail-Adresse
muss aber ein zweiter
unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg eröffnet werden. Dies
kann, muss aber nicht die Telefonnummer sein.
Entscheidet sich ein Webmaster für die Angabe der
Telefonnummer (was zu empfehlen ist!, siehe meine
Einschätzung des EuGH-Urteils), stellt sich die
weitere Frage, ob eine Einmalnummer genügend sein kann
Gerade die Angabe einer
Telefonnummer lade zu Belästigungen ein, so die
Befürchtung vieler. Ob diese nicht in den meisten Fällen völlig grundlos
ist, sei einmal dahin gestellt. Für Leute, die mit einer
Zwischenlösung leben können, gibt es jetzt einen
Anbieter, der eine Einmalnummer anbietet
(http://www.kontaktkarte.de).
Der Webmaster baut einen Nummern-Generator in seine
Website ein. Will ein Besucher ihn jetzt telefonisch
erreichen, wird eine Telefonnummer generiert, die nur
eine Stunde lang gültig ist und zur echten Rufnummer
weiterleitet. Für den Webmaster ist der Service völlig
kostenlos, den Verwender der Einmalnummer kostet sein
Anruf 14 Cent pro Minute.
Ob
diese Konstruktion juristisch halten würde, ist nicht
völlig zweifelsfrei. Zum einen die Kosten für den
Anrufer (diese dürften meiner Meinung nach nicht zur
Rechtswidrigkeit der Gestaltung führen), zum anderen das
Erfordernis, immer neue Nummern zu generieren, wenn der
Angerufene in der Stunde gerade nicht erreichbar ist.
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