Impressumspflicht
Die Pflicht zur
Anbringung eines Impressums auf Webseiten gibt es nun schon einige Jahre. Doch
noch immer erfüllen viele Webmaster diese - sei es bewusst, sei es schlicht aus
Unkenntnis - nicht. Im schlimmsten Falle drohen ihnen kostspielige Abmahnungen.
Auf dieser Webseite
werden die für Webmaster wichtigsten Fragen beantwortet: Wann unterliege ich
der Impressumspflicht? Was gehört alles ins Impressum? Wie muss es
angebracht sein? Unter "Impressumspflicht erklärt" finden Sie
hierzu juristische Erläuterungen. Für diejenigen, die sich nur einen kurzen
Überblick verschaffen möchten, sind die wichtigsten Informationen in einer Kurzversion
zusammengestellt. Diese kann auch unter Nennung des Autors und Setzen eines
Links jederzeit kopiert und verbreitet werden.
Ferner finden sich hier die wichtigsten Urteile deutscher Gerichte
zur Impressumspflicht, ein Musterimpressum, weiterführende Hinweise sowie zwei
meiner Veröffentlichungen im Volltext. Abgerundet
wird die Seite durch zahlreiche Angaben zu anderen Informationspflichten,
insbesondere nach der Preisangabenverordnung.
Über Anregungen für
eine Fortentwicklung bin ich immer äußerst dankbar.
Letzte Ergänzungen:
Über aktuelle Entwicklungen im
Internetrecht, auch zur Impressumspflicht, informiere ich unter
http://linksandlaw.blogspot.de/
Rechtlicher Hinweis:
Die Wiedergabe rechtlicher Inhalte in diesen Seiten stellt keine
Rechtberatung dar und kann eine solche nicht ersetzen. Eine Haftung für
unrichtige oder unvollständige Angaben wird nicht übernommen!
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