Muster für die Widerrufsbelehrung im
Fernabsatz
Achtung:
Das Musterformular für das Widerrufsrecht bei
Online-Geschäften entspricht nach der Ansicht
zahlreicher Gerichte (KG Berlin, OLG Frankfurt a.M., OLG
Hamburg, OLG Hamm, OLG Köln, LG Halle)
nicht den Vorgaben des Gesetzes. Selbst bei dessen
Verwendung kann es zu einem Wettbewerbsverstoß kommen!
Nach Ansicht des LG Halle (Urteil vom 13.5.2005, Az. 1 S
28/05) und des LG Koblenz (Urteil vom 20.12.2006 - 12 S
128/06) sind § 14 BGB-InfoV sowie Anlage 2 zur BGB-InfoV
nichtig, weil sie zum Nachteil des Verbrauchers von den
gesetzlichen Regelungen in §§ 355 II, 187 I BGB
abweichen und damit die Verordnungsermächtigung in Art.
245 EGBGB überschreiten.
Das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen
überarbeiteten Entwurf zur Widerrufsbelehrung vorgelegt
(Download PDF).
Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 3110 -
3111)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von (zwei Wochen) (1) ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
E-Mail) (oder durch Rücksendung der Sache) (2)
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der
Sache) (2). Der Widerruf ist zu richten an: (3)
Widerrufsfolgen
(4)
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben) (5). Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten (6). (Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie
die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind (auf unsere Kosten und
Gefahr) (7) zurückzusenden. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt.) (2) Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30
Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Besondere Hinweise
(8)
Finanzierte Geschäfte
(9)
(Ort), (Datum),
(Unterschrift des Verbrauchers) (10)
Gestaltungshinweise
(1)
Wird die Belehrung erst
nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der
Klammerzusatz "einem Monat".
(2)
Der Klammerzusatz kann bei
Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen
bestehen, entfallen.
(3)
Einsetzen: Namen/Firma und
ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.
Zusätzlich können angegeben
werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der
Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung
an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.
(4)
Dieser Absatz kann
entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach
Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dasselbe
gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt
(z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft).
(5)
Der Klammerzusatz entfällt
bei Widerrufsrechten nach § 485 Abs. 1 BGB.
(6)
Bei Finanzdienstleistungen
ist folgender Satz einzufügen:
"Dies kann dazu führen,
dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für
den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen
müssen."
(7)
Ist entsprechend § 357 Abs.
2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den
Verbraucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz
weggelassen werden. Stattdessen ist an dieser Stelle in
das Muster folgender Text aufzunehmen:
"Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei."
(8)
Bei einem Widerrufsrecht
gemäß § 312d Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis
aufzunehmen:
"Ihr Widerrufsrecht
erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der
Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder
Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download
etc.)."
Gilt das Widerrufsrecht
nach § 312d Abs. 1 BGB für einen Fernabsatzvertrag über
Finanzdienstleistungen, lautet der Hinweis wie folgt:
"Ihr Widerrufsrecht
erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt
ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben."
Bei einem Widerrufsrecht
nach § 485 Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis
aufzunehmen:
"Die Widerrufsfrist
verlängert sich auf einen Monat, wenn Ihnen nicht
bereits vor Vertragsschluss ein Prospekt über das
Wohnungsobjekt ausgehändigt worden ist oder wenn der
Prospekt nicht in der Sprache des Staates, dem Sie
angehören oder in dem Sie Ihren Wohnsitz haben,
abgefasst ist. Ist der Prospekt in deutsch abgefasst,
gilt dies, wenn Sie Bürger oder Bürgerin eines
Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum sind, nur, wenn Sie um einen Prospekt in
der oder einer der Amtssprachen Ihres Heimatlandes
gebeten und ihn nicht erhalten haben.
Bei Widerruf müssen Sie
ggf. auch die Kosten einer notariellen Beurkundung
erstatten."
Sofern bei einem
Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB eine Regelung
einschlägig ist, nach der der Widerruf bei nicht
rechtzeitiger Rückzahlung des Darlehens als nicht
erfolgt gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
"Ihr Widerruf gilt als
nicht erfolgt, wenn Sie das empfangene Darlehen nicht
binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs
oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlen."
Diese Rubrik entfällt, wenn
keiner der vorgenannten Fälle einschlägig ist.
(9)
Die nachfolgenden Hinweise
für finanzierte Geschäfte können entfallen, wenn ein
verbundenes Geschäft nicht vorliegt.
Wenn für das finanzierte
Geschäft belehrt werden soll, lautet der Hinweis wie
folgt:
"Haben Sie diesen Vertrag
durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den
finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide
Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist
insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr
Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im
Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung
bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des
Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist,
können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an
uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.
Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den
Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder
Edelmetallen zum Gegenstand hat."
Wenn für den
Darlehensvertrag belehrt werden soll, lautet der Hinweis
wie folgt:
"Widerrufen Sie diesen
Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus
einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an
den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge
eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist
insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr
Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrags sind,
oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des
Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres Vertragspartners
bedienen. Können Sie auch den anderen Vertrag
widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem
diesbezüglichen Vertragspartner erklären.
Wird mit diesem
Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert,
gilt Folgendes: Wenn Sie diese Sache im Falle des
Widerrufs ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben Sie
dafür ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn
die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie
die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind (auf Kosten und Gefahr
Ihres Vertragspartners) (7) zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehen bei
Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits
zugeflossen ist, können Sie sich wegen der
Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns
halten."
Bei einem finanzierten
Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen
Rechts ist Satz 2 der vorstehenden Hinweise durch den
folgenden Satz zu ersetzen:
"Dies ist nur anzunehmen,
wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch
sind oder wenn der Darlehensgeber über die
Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgeht und Ihr
Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem
Veräußerer fördert, indem er sich dessen
Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen
macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des
Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den
Veräußerer einseitig begünstigt."
(10)
Ort, Datum und
Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall
sind diese Angaben entweder durch die Wörter "Ende der
Widerrufsbelehrung" oder durch die Wörter "Ihr(e)
(einsetzen: Firma des Unternehmers)" zu ersetzen.
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