Wie hoch
sind die Kosten einer Abmahnung?
Streitigkeiten im Urheber- und Wettbewerbsrecht haben in
der Regel einen relativ hohen Streitwert, 50.000 € sind
da keine Seltenheit. Entsprechend hoch sind die
Gebühren, die Anwälte nach der
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abrechnen können. Die
Kostenerstattung für den abmahnenden Anwalt liegt dann
automatisch in der Größenordnung von mehreren tausend
Euro. Üblich ist dabei die Inrechnungstellung einer
Mittelgebühr von 7,5/10. Dazu kommt noch eine
Auslagenpauschale von 20 Euro (§ 26 BRAGO) und die
Mehrwertsteuer nach § 25 BRAGO.
Einen
Kostenrechner für Anwaltsgebühren finden Sie z.B.
hier.
Billiger weg
kommt man bei Abmahnungen von Verbraucherschutz- oder
Wettbewerbsverbänden, die lediglich einen Anspruch auf
anteiligen Ersatz von Personal- und Sachkosten in
Gestalt einer Kostenpauschale beanspruchen können.
Derzeit beträgt die Pauschale ca. 200 Euro.
|