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Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?

 

Streitigkeiten im Urheber- und Wettbewerbsrecht haben in der Regel einen relativ hohen Streitwert, 50.000 € sind da keine Seltenheit. Entsprechend hoch sind die Gebühren, die Anwälte nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abrechnen können. Die Kostenerstattung für den abmahnenden Anwalt liegt dann automatisch in der Größenordnung von mehreren tausend Euro. Üblich ist dabei die Inrechnungstellung einer Mittelgebühr von 7,5/10. Dazu kommt noch eine Auslagenpauschale von 20 Euro (§ 26 BRAGO) und die Mehrwertsteuer nach § 25 BRAGO. Einen Kostenrechner für Anwaltsgebühren finden Sie z.B. hier.

 

Billiger weg kommt man bei Abmahnungen von Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverbänden, die lediglich einen Anspruch auf anteiligen Ersatz von Personal- und Sachkosten in Gestalt einer Kostenpauschale beanspruchen können. Derzeit beträgt die Pauschale ca. 200 Euro.

 

 

 

 


Inhalt

Übersicht

 

Was ist eine Abmahnung und was sind deren Bestandteile?

 

Warum zuerst abmahnen, bevor Klage erhoben wird?

 

Wer ist zu einer Abmahnung berechtigt?

 

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es bei einer Abmahnung?

 

Muss ich die Kosten der Abmahnung tragen?

 

Genügt es, wenn ich eine Unterlassungserklärung bereits gegenüber einem Dritten abgegeben habe?

 

Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?

 

Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?

 

Urteile zur Abmahnung

 

 

 
 

Impressumspflicht / Home | Internetrecht-Suchmaschine | Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum

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