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Genügt es, wenn ich eine Unterlassungserklärung bereits gegenüber einem Dritten abgegeben habe?

 

Das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn der Dritte nicht in dem Verdacht steht, mit dem Abgemahnten zusammen zu arbeiten und dieser auch bei einem erneuten Verstoß gegen den Abgemahnten vorgehen wird. Davon unabhängig bleiben durch eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten ggf. gegebene Schadensersatzansprüche eines anderen Abmahnenden unberührt.

 

 

 

 


Inhalt

Übersicht

 

Was ist eine Abmahnung und was sind deren Bestandteile?

 

Warum zuerst abmahnen, bevor Klage erhoben wird?

 

Wer ist zu einer Abmahnung berechtigt?

 

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es bei einer Abmahnung?

 

Muss ich die Kosten der Abmahnung tragen?

 

Genügt es, wenn ich eine Unterlassungserklärung bereits gegenüber einem Dritten abgegeben habe?

 

Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?

 

Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?

 

Urteile zur Abmahnung

 

 

 

 
 

Impressumspflicht / Home | Internetrecht-Suchmaschine | Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum

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